Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge an Beamte, Richter und Soldaten aus. Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sich die Zahlungen auf 5,116 Milliarden Euro – mit steigender Tendenz. Kritiker bemängeln Verstöße gegen das Leistungsprinzip.
Steigende Ausgaben für Familienzuschläge
Laut einer Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beliefen sich die Ausgaben des Bundes für Familienzuschläge 2025 auf rund 825,6 Millionen Euro. Hinzu kamen monatliche Erhöhungsbeiträge für untere Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen betrugen die Familienzuschläge im Jahr 2025 laut dem im Juli veröffentlichten Sozialbudget-Bericht des Bundessozialministeriums rund 5,116 Milliarden Euro. 2010 hatten die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro gelegen.
Kritik an System und Höhe der Zuschläge
Familienzuschläge erhalten Beamte bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen. Der Staat reagiert damit auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das den Dienstherrn verpflichtet, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren.
"Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der Welt am Sonntag. Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.
Der DBB Beamtenbund kritisierte die Entwicklung. "Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen".
sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender. Nachdem das Verfassungsgericht die Besoldung als zu niedrig und verfassungswidrig eingestuft hatte, hätten die Gesetzgeber aus Einspargründen temporäre kindbezogene Besoldungselemente überbetont. Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte einen Kurswechsel. "Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz".
sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). Der Beamtenstatus verdiene zwar besonderen Schutz, dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt werden, etwa in Justiz, Polizei oder Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.