Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bestätigt. Die Luxemburger Richter sehen es als erwiesen an, dass das Unternehmen Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt hat, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.
EuGH weist Rechtsmittel von Google und Alphabet zurück
Der Europäische Gerichtshof teilte am Donnerstag in Luxemburg mit, das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken. Google und seine Muttergesellschaft Alphabet hatten gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt, die nun zurückgewiesen wurden.
Missbrauch einer beherrschenden Stellung
Die Europäische Kommission hatte 2018 festgestellt, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Dies soll durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen geschehen sein, die sicherstellten, dass die Suchmaschine Google Search und der Browser Chrome auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android verwendet wurden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, erklärte jedoch einen Teil des Kommissionsbeschlusses für nichtig, der sich auf Vereinbarungen über die Aufteilung von Einnahmen bezog.
Bewertung der Vorinstallations- und Anti-Fragmentierungsvereinbarungen
Der Gerichtshof stellte fest, dass das Gericht keinen Rechtsfehler bei der Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Vorinstallationsbedingungen begangen habe. Es sei nicht erforderlich gewesen, eine kontrafaktische Analyse durchzuführen, um einen Verstoß gegen das Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung festzustellen. Auch die Beurteilung der Anti-Fragmentierungsvereinbarungen durch das Gericht wurde bestätigt, da diese geeignet waren, die Absatzmöglichkeiten für inkompatible Android-Versionen einzuschränken.
