Das EU-Parlament hat der Wiedereinsetzung der umstrittenen Chatkontrolle zugestimmt. Ein Antrag, die entsprechende Ausnahmeverordnung abzulehnen, verfehlte am Donnerstag die für ein Scheitern notwendige absolute Mehrheit. Ziel ist es, eine im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle erneut in Kraft zu setzen.
Dringlichkeitsantrag ebnet Weg zur Abstimmung
Das Europäische Parlament hatte bereits am Dienstag den Weg für eine kurzfristige Entscheidung freigemacht. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für einen Dringlichkeitsantrag, den Parlamentspräsidentin Roberta Metsola auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Dadurch konnte das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag erneut über das Vorhaben abstimmen.
Ausnahmeverordnung zur Chatkontrolle
Ziel des Schritts war es, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubte es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Das Parlament hatte einer erneuten Verlängerung zuvor nicht zugestimmt, weshalb die Regelung im April ausgelaufen war.
Kritik von IT-Sicherheitsforschern
IT-Sicherheitsforscher hatten in Brandbriefen wiederholt vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans gewarnt. Diese gefährdeten nach ihrer Darstellung die Privatsphäre unbescholtener Bürger. Als Quelle der Meldung nennt die dts Nachrichtenagentur außerdem das im Zusammenhang mit der Abstimmung verwendete Foto: „Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur“.
