Die Bundesregierung darf energieintensive Unternehmen mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission hat am Donnerstag eine entsprechende deutsche Beihilferegelung im Umfang von 3,8 Milliarden Euro genehmigt, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Maßnahme soll den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen und bestimmte Wirtschaftszweige stärken.
EU-Kommission billigt deutsche Beihilfe
Die EU-Kommission kam nach eigener Darstellung zu dem Schluss, dass die deutschen Regelungen „erforderlich, geeignet und angemessen“ seien, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern. Diese Branchen seien für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie von Bedeutung, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Nach Angaben der EU-Kommission sollen die Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein. Den Unternehmen werde auferlegt, einen erheblichen Teil der erhaltenen Mittel in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren. Dadurch würden die Regelungen „zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen“, hieß es weiter.
Laufzeit von 2026 bis 2028
Die deutsche Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der tatsächliche Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis feststehen.
Neben der deutschen Beihilferegelung genehmigte die EU-Kommission nach eigenen Angaben auch ähnliche Unterstützungsmaßnahmen in Slowenien und Bulgarien.
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