Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Strafrechtler Helmut Frister, fordert eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im Nahverkehr. Die bisherige strafrechtliche Verfolgung werde dem Anspruch des Strafrechts als „Ultima Ratio“ nicht gerecht und belaste die Justiz mit Bagatellfällen, sagte Frister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).
Schwarzfahren nach Ansicht Fristers kein Fall für das Strafrecht
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Helmut Frister betonte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz), das Strafrecht müsse auf besonders schwere Verfehlungen beschränkt bleiben. „Nur was sozialethisch als besonders verwerflich gilt, sollte bestraft werden. Das schlichte Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen gehört nicht dazu“, sagte Frister der noz. Der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts werde das Gesetz gegen Schwarzfahrer nach seiner Einschätzung nicht gerecht.
Kritik an Überlastung der Justiz und Ersatzfreiheitsstrafen
Nach Ansicht des Strafrechtlers müsse das Gesetz entsprechend geändert werden. „Die Überlastung der Justiz mit diesen Bagatelldelikten ist unnötig“, sagte der Rechtswissenschaftler der noz. Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert laut Frister aus diesem Delikt, wobei diese Haftstrafen den Staat viel Geld kosten und keinen Resozialisierungseffekt erzielen. Frister lehnt zudem eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch diese über eine Erzwingungshaft zum Gefängnisaufenthalt führen könne. „Es ist ein zivilrechtliches Unrecht, ein Vertragsbruch. So sollte es auch behandelt werden“, erläuterte er gegenüber der noz.
Strafbarkeit im Fernverkehr weiter denkbar
Von einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 265a halte Frister jedoch nichts. Schwarzfahren im Fernverkehr etwa könnte nach seiner Einschätzung durchaus strafwürdig bleiben. Nach Recherchen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung Schwarzfahrten im Fernverkehr.
✨ mit KI bearbeitet