Der Discounter Mäc-Geiz hat beim Amtsgericht Halle (Saale) Insolvenzantrag gestellt, bleibt aber vorerst handlungsfähig. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters sein Vermögen weiter verwalten und darüber verfügen, wie das Gericht mitteilte.
Insolvenzantrag mit vorläufiger Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Halle (Saale) teilte am Dienstag mit, dass der Discounter Mäc-Geiz Insolvenzantrag gestellt hat. Zugleich wurde dem Unternehmen gestattet, unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Nach Angaben des Gerichts sei die vorläufige Eigenverwaltung anzuordnen gewesen, weil die Eigenverwaltungsplanung der Antragstellerin „vollständig und schlüssig ist und keine Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass diese auf unzutreffenden Tatsachen beruht“, so das Gericht. Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses hätten schriftlich mitgeteilt, „dass sie vollständig informiert sind und auf eine Anhörung verzichten“.
Vergangene Insolvenz und neue Investoren
Mäc-Geiz war 1994 in Halle (Saale) gegründet worden und hatte 2010 schon einmal Insolvenz angemeldet. In der Folge hatte das Unternehmen unter anderem Investoren aus Österreich für sich gewonnen.
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