Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien und bezeichnet diese als fehleranfällig und datenschutzrechtlich äußerst problematisch. Zugleich sieht sie Chancen in der Entwicklung datensparsamer Alternativen zur Altersverifikation und Identitätsprüfung, die weniger in die Privatsphäre eingreifen.
Kritik an Gesichtserkennung
Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien kritisiert. Specht-Riemenschneider sagte am Mittwoch in Berlin der dts Nachrichtenagentur, dass diese Methoden nicht nur „fehleranfällig“ seien, sondern auch „datenschutzrechtlich ganz ganz kritisch zu bewerten“.
Sie ergänzte laut dts Nachrichtenagentur, dass es wichtig sei, „datensparsame“ Alternativen zu entwickeln, die sicherer und weniger invasiv seien.
Chance für datensparsame Verfahren
In der Entwicklung solcher Alternativen und damit dem Verzicht auf Verfahren mit Gesichtsscans liege „auch eine Chance“, sagte sie weiter der dts Nachrichtenagentur. Die Datenschutzbeauftragte äußerte die „Hoffnung“, dass datensparsame Methoden zur Altersverifikation und Identitätsprüfung entwickelt werden.
Es sei wichtig, biometrische Daten nicht unnötig zu sammeln und zu verarbeiten, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, betonte Specht-Riemenschneider gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
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