Karlsruhe entscheidet: Heizungsgesetz-Verfahren war nicht zu schnell
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 nicht zu knapp bemessen war. Damit wies der Zweite Senat die Klage von Bundestagsabgeordneten um den ehemaligen CDU-Politiker Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren ab, wie die tagesschau berichtet. Heilmann hatte argumentiert, die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte das Gericht den Klagenden noch Recht gegeben und das Gesetz vorerst gestoppt. Die Abstimmung im Bundestag musste daraufhin verschoben werden. Das Gesetz wurde schließlich im September 2023 verabschiedet, ohne dass es weitere inhaltliche Änderungen gab.
Grundgesetz setzt Tempo-Grenzen ohne Zahlen
Die Richter betonten, dass das Grundgesetz zwar eine Grenze für die Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren setze, aber kein beziffertes Tempolimit vorsehe, wie t-online.de zitiert. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Austausch von Argument und Gegenargument möglich gewesen sei. Im Fall des Heizungsgesetzes habe den Abgeordneten eine taugliche Diskussionsgrundlage vorgelegen, so die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold. Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Heilmann Informationen vorenthalten worden seien, habe er nicht vorgetragen.
Heilmann warnt vor Hauruck-Verfahren nach Urteil
Heilmann zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht, aber nicht überrascht. Er warnte davor, dass die Entscheidung kein Freibrief für zukünftige Hauruck-Verfahren sein dürfe, wie sowohl t-online.de als auch die tagesschau berichten. Auch die AfD-Fraktion mahnte, der Bundestag müsse seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic begrüßte indes, dass das Gericht nicht zu tief in die politischen Fragen der Verfahrensgestaltung eingreife.
SPD: Ampel handelte korrekt beim Heizungsgesetz
Das Urteil bestätigt aus Sicht des SPD-Abgeordneten Johannes Fechner, dass die Ampelkoalition damals alles richtig gemacht habe. Die Opposition sei informiert gewesen, so Fechner. Dennoch betonte er, dass künftig darauf zu achten sei, die Opposition frühzeitig einzubinden.
Neues Gesetz schwächt Klimaschutz beim Heizen ab
Das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Gesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, in dem die Regelungen zum Klimaschutz deutlich aufgeweicht wurden.