Der Bund will Länder und Kommunen bei künftigen Leistungsgesetzen finanziell stärker entlasten. Nach einem Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll der Bund 75 Prozent der Mehrkosten übernehmen, wenn neue Gesetze bestimmte Schwellen überschreiten. Für die finanzielle Kompensation ist ein jährlicher Mindestbetrag von 250 Millionen Euro vorgesehen, Steuergesetze bleiben ausgenommen.
Neuer Kostenschlüssel für Leistungsgesetze
Laut einem Entwurf eines Beschlussvorschlags vom 22. Juni für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, über den die „Rheinische Post“ berichtet, soll der Bund Ländern und Kommunen bei neuen Leistungsgesetzen etwa zur Sozialhilfe künftig 75 Prozent der ihnen entstehenden Mehrausgaben kompensieren, wenn dadurch ein Schwellenwert von 250 Millionen Euro überschritten wird. In dem Papier heißt es weiter: „Sofern in dieser Legislaturperiode Leistungsgesetze des Bundes (neue Leistungsgesetze oder Änderungen von Leistungen im Rahmen von bestehenden Leistungsgesetzen) oder andere Gesetze des Bundes mit Finanzauswirkungen, nachfolgend `Gesetze im Sinne dieses Beschlusses`, mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den staatlichen Ebenen verbunden sind, werden Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder in Höhe von 75 Prozent für Länder und Kommunen kompensiert“, zitiert die „Rheinische Post“ aus dem Beschlussentwurf.
Schwellenwert von 250 Millionen Euro
Für die Kompensation wird ein Schwellenwert festgelegt. „Eine zu kompensierende Belastung oder Entlastung durch ein neues oder geändertes Gesetz im Sinne dieses Beschlusses entsteht, wenn sich die Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder nach Inkrafttreten des Gesetzes auf mindestens 250 Millionen Euro jährlich belaufen“, so der Beschlussentwurf laut „Rheinischer Post“. Die Kompensation soll demnach über die Anpassung der Umsatzsteuerpunkte erfolgen, Steuergesetze sind ausgenommen.
Veranlassungskonnexität als Grundlage
Die Bundesregierung hatte sich bereits zur sogenannten Veranlassungskonnexität bekannt. Demnach soll die staatliche Ebene für Mehrkosten haften, die neue Leistungsgesetze oder kostenintensive Änderungen bestehender Gesetze auf den Weg gebracht hat – das ist in der Regel der Bund.
