Die Bundesregierung plant, das Krankengeld und die Zuschüsse zum Zahnersatz zu kürzen, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht außerdem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine Streckung der Kreditrückzahlungen der Kassen an den Bund vor.
Kürzungen bei Krankengeld und Zahnersatz
Zur Stabilisierung der Krankenkassen will die Bundesregierung das Krankengeld und die Erstattung beim Zahnersatz reduzieren. Wörtlich heißt es in dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet: „Vor dem Hintergrund des im internationalen Vergleich verhältnismäßig hohen Absicherungsniveaus durch die Lohnfortzahlung und Krankengeldleistungen erscheint eine Absenkung der Höhe des Krankengeldes um 5 Prozentpunkte geboten und vertretbar.“
Weiter heißt es in dem Entwurf: „Zudem werden die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bereits bis 2020 geltende Niveau reduziert.“ Angesichts der enormen Finanzierungslücken könne ein Beitrag der Versicherten nicht vermieden werden.
Mehr Belastung für höhere Einkommen
Die Beitragsbemessungsgrenze soll nach dem Entwurf angehoben werden. „Im Jahr 2027 wird einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es in dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Derzeit liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro monatlich.
Verschobene Rückzahlung von Darlehen
Der Bund will den Kassen mehr Zeit zur Rückzahlung von Krediten geben. In dem Referentenentwurf heißt es dazu: „Auch der Bund leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze durch eine Verschiebung der Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Diese sind nun in den Jahren 2035 bis 2039 zurückzuzahlen.“
✨ mit KI bearbeitet