Die Bundesregierung hat sich auf die Details zur Einführung eines Industriestrompreises geeinigt, der energieintensive Branchen von hohen Stromkosten entlasten soll. Wie das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) eine entsprechende Förderrichtlinie abgestimmt, die noch im Laufe dieses Donnerstags bekannt gegeben werden soll.
Einigung der Ministerien auf Förderrichtlinie
Wie das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) die Förderrichtlinie für den Industriestrompreis abgestimmt. Die Einigung über die Details der staatlichen Unterstützung soll demnach noch im Laufe dieses Donnerstags bekannt gegeben werden.
Mit dem Industriestrompreis sollen Branchen wie die Chemie-, Metall- und Zementindustrie von hohen Stromkosten entlastet werden. Die Regierung will mit der Subvention erreichen, dass die Unternehmen einen Teil ihres Strombedarfs für fünf Cent je Kilowattstunde decken können. Der Industriestrompreis soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Umfang der Förderung und Auflagen für Unternehmen
Reiche und Schneider hatten länger als ursprünglich geplant über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die Frage, für welche Projekte die subventionierten Unternehmen die erhaltene Staatshilfe reinvestieren müssen.
Die Richtlinie muss nun noch final von der EU-Kommission genehmigt werden. Reiche hatte kürzlich angekündigt, sie rechne mit allen Freigaben bis zum Ende des zweiten Quartals 2026.
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