Hessen will von erweiterten Möglichkeiten Gebrauch machen – Kritik an Zusammenarbeit mit Taliban.
Die Bundesregierung hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums die Voraussetzungen für regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan geschaffen. Wie der hessische CDU-Innenminister Roman Poseck auf Anfrage mitteilte, werde der Bund künftig nicht mehr nur Straftäter, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen in das von den Taliban regierte Land abschieben. Hessen wolle von diesen erweiterten Möglichkeiten Gebrauch machen, betonte Poseck, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liege. Dies berichten unter anderem n-tv und die ZEIT unter Berufung auf eine dpa-Meldung.
Bundesregierung kooperiert mit Taliban bei Abschiebungen
Zur Vorbereitung der Abschiebungen kooperiert die Bundesregierung mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung. Dabei geht es um die Klärung der Identität ausreisepflichtiger Personen sowie die Ausstellung von Reisedokumenten. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von diesem Verfahren. Die Auswahlkriterien bleiben jedoch: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor angekündigt, Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren, insbesondere vor dem Hintergrund des tödlichen Angriffs auf einen Studenten in Trier durch einen Afghanen.
Flüchtlingsrat warnt vor Normalisierung der Abschiebungen
Kritik an der Zusammenarbeit mit den Taliban kam unter anderem vom hessischen Flüchtlingsrat. Die Organisation lehnt Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab und bezeichnet die Aufhebung der bisherigen Einschränkungen als unverantwortlich. Auch die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger warnte, die Abschiebungen würden schrittweise normalisiert und verstießen gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies die Kritik an der Zusammenarbeit mit den Taliban jedoch zurück.
Hessen und Bayern setzen auf konsequente Rückführungen
Hessens Innenminister Poseck betonte, die Ausreisepflicht stehe am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens. Wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen, so der CDU-Politiker. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums ergänzte, die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen. Bundesinnenministerium und Bundespolizei äußerten sich zunächst nicht zu den neuen Vorgaben.