In Deutschland sind im Jahr 2022 rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert worden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entspricht dies 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen. Diese Gruppe erzielte knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und trug knapp die Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens.
Mehr Steuerzahler im Bereich des Spitzensteuersatzes
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) entfielen auf die rund 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz Gesamteinkünfte in Höhe von 621 Milliarden Euro, was knapp 30 Prozent der Einkünfte aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entspricht. Mit 186 Milliarden Euro zahlten sie zudem knapp 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro, wie Destatis am Mittwoch mitteilte.
In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz im Jahr 2022 galt, lag bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro, beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen. Der Spitzensteuersatz wird dabei nicht auf das gesamte Einkommen fällig, sondern nur auf den Betrag, der über dieser Grenze liegt.
Höchststeuersatz und sogenannte Reichensteuer
Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten im Jahr 2022 ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro, beziehungsweise 555.652 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen. Ab dieser Einkommensgrenze galt der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der gesamten Steuersumme.
Entwicklung seit 2012 und Gesamteinkünfte
Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro beziehungsweise 5,2 Prozent gegenüber 2021 entspricht.
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