Der Sozialverband VdK hat neue interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit scharf kritisiert, die Kürzungen der Grundsicherung bei „stark ungepflegtem“ Auftreten von Leistungsbeziehern vorsehen. Der Verband warnt vor unklaren Rechtsbegriffen, die aus seiner Sicht zu Rechtsunsicherheit und willkürlichen Entscheidungen in den Jobcentern führen könnten.
Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen
Der Sozialverband VdK wendet sich gegen neue Vorgaben der Jobcenter, nach denen Zahlungen an Grundsicherungsempfänger gekürzt werden können, wenn diese „stark ungepflegt“ zu Vorstellungsgesprächen erscheinen. „Der VdK sieht die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch“, sagte Verena Bentele, Verbandspräsidentin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Weisung operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“. „Begriffe, an die jeder Mensch einen völlig unterschiedlichen Maßstab anlegt“, so Bentele.
Mögliche Kürzungen von bis zu 30 Prozent
Nach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
Warnung vor Rechtsunsicherheit und Willkür
Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. „Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen „nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene“ vorgesehen.
