Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Baugesetzbuchs grundsätzlich begrüßt, zugleich aber vor unrealistischen Zeitvorgaben bei Planverfahren gewarnt. Präsident Ralph Spiegler forderte, Bauen in Deutschland weiter zu beschleunigen, ohne Kommunen mit starren Fristen zu überfordern. Er sieht insbesondere bei Umweltprüfungen und technischen Anforderungen erhebliche Herausforderungen für die Gemeinden.
Städte- und Gemeindebund begrüßt Erweiterung kommunaler Spielräume
Ralph Spiegler
Kritik an starren Fristen für Bebauungspläne
Spiegler wandte sich zugleich gegen die im Rahmen der Novelle vorgesehenen neuen Zeitvorgaben für Planverfahren. „Nicht sachgerecht ist hingegen der Vorschlag, zukünftig Bebauungsplanverfahren innerhalb einer Frist von zwei Jahren zum Abschluss zu bringen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Zwar mag die Intention des Gesetzgebers, Verfahren zu beschleunigen, nachvollziehbar sein. Kommunale Bauleitplanverfahren seien aber regelmäßig durch komplexe und rechtliche Anforderungen geprägt, die von den Kommunen nicht ohne Weiteres beschleunigt werden könnten, sagte Spiegler der Zeitung.
Umweltprüfungen und Erschließung als Zeitfaktoren
Insbesondere Umweltprüfungen, Immissionsschutzfragen, Fragen der verkehrlichen Erschließung oder auch Altlastenprüfungen erforderten nach den Worten Spieglers teils aufwändige Prüfungen und Abwägungen. Eine Zeitvorgabe von zwei Jahren stelle sich insoweit als praxisfremd dar. „Hier werden Erwartungen geweckt, die Kommunen gar nicht auf sich allein gestellt erfüllen können“, kritisierte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes in der „Rheinischen Post“.
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