Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangt wegen fast 12.000 Hitzetoten in diesem Sommer eine Anpassung des Grundgesetzes. Vorstand Eugen Brysch wirft der Bundesregierung vor, sich hinter der Verfassung zu verstecken. Eine Änderung soll Mittel für solarbetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Kliniken freigeben.
Kritik an aktueller Zuständigkeit
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte der „Rheinischen Post“: „Offenkundig sind Kommunen und Länder nicht fähig, für einen ausreichenden Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu sorgen“.
Brysch kritisierte, die Bundesregierung verstecke sich hinter der Verfassung, die auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verweist. Es dürfe nicht sein, dass seit Jahren das Grundgesetz dafür herhalten müsse, beim Hitzeschutz der Schwächsten auf der Stelle zu treten.
Eine Grundgesetzänderung soll es Bundesregierung und Bundestag ermöglichen, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für den Hitzeschutz zu nutzen. Damit könnten solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Kliniken umfassend finanziert werden.
In Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) in diesem Sommer bereits fast 12.000 Menschen an den Folgen von Hitze gestorben.