Der Obmann der CDU im Auswärtigen Ausschuss, Roderich Kiesewetter, äußert sich besorgt über die anhaltende Unterstützung der Terrororganisation Hamas durch arabische Nachbarstaaten und kritisiert das unzureichende humanitäre Engagement Ägyptens im Gazastreifen. Er fordert, dass Länder wie Katar, die die Hamas unterstützen, mehr tun sollten, um die humanitäre Lage im Gazastreifen zu verbessern.
Kiesewetters Sorge um Hamas
Roderich Kiesewetter (CDU) äußerte in einem Interview mit den Sendern RTL und ntv, er sei beunruhigt über die Tatsache, dass das Vorgehen der Hamas relativiert wird. „Die Hamas ist eine Terrororganisation, die das Existenzrecht Israels infrage stellt und mit brutalstmöglicher Gewalt gegen Israel vorgegangen ist“, betonte er.
Unterstützung der Hamas durch arabische Nachbarstaaten
Kiesewetter äußerte Bedenken über die anhaltende Unterstützung der Hamas durch arabische Nachbarstaaten. „Ich sehe mit Sorge, dass die Hamas als Terrororganisation weiterhin Rückhalt hat bei arabischen Nachbarstaaten, dass Ägypten zu wenig humanitären Korridor zulässt und dass Länder wie Katar, die die Hamas mit ausbilden und finanzieren, nicht auf die Hamas-Führung einwirken, um die humanitäre Situation zu lösen“, so der CDU-Politiker.
Israel und die Bodenoffensive im Gazastreifen
Der CDU-Obmann wies darauf hin, dass Israel die Bodenoffensive im Gazastreifen schon seit Wochen ankündigt. Kiesewetter forderte, dass humanitäre Hilfen angeboten werden sollen, ohne jedoch in die Operationen Israels einzugreifen. Zudem machte er auf die Praktiken der Hamas aufmerksam, welche Krankenhäuser besetzt und dort ihr Hauptquartier aufschlägt.
Katars Rolle
Kiesewetter kritisierte Katar für seine Rolle bei der Unterstützung der Hamas. „Die Hamas, auch mit Unterstützung Katars, provoziert eine humanitär schwierige Situation“, warnte er. Der CDU-Politiker forderte, dass Katar und andere Länder, die die Hamas unterstützen, mehr tun sollten, um die humanitäre Krise im Gazastreifen zu lösen.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren bedauert. Er befürchtet, dass die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen haben könnte und bedauert, dass die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit seiner Meinung nach nicht ausreichend gewichtet wurden.
Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte Bedauern über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Wiederaufnahme von Mordverfahren. „Die heutige Entscheidung ist bitter für die Angehörigen von Mordopfern“, sagte er in einem Interview mit der „Welt“.
Mögliche Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen
Krings äußerte die Befürchtung, dass das Urteil auch negative Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen haben könnte. „Jetzt werden deutsche Staatsanwälte noch vorsichtiger werden, ob sie beispielsweise ein russisches Kriegsverbrechen bei uns zur Anklage bringen, wenn hier nicht alle Beweismittel aus dem Kriegsgebiet optimal verfügbar oder erreichbar sind“, warnte er.
Forderung nach stärkerer Gewichtung der Opferbelange
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU beklagte zudem, dass die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit stärker gewichtet hätte“, sagte Krings.
Markus Söder (CSU) wurde am Dienstag erneut zum Ministerpräsidenten von Bayern gewählt. Trotz Verlusten bei der Landtagswahl im Oktober bleibt die Koalition aus CSU und Freien Wählern bestehen, während die AfD nun stärkste Oppositionspartei im bayerischen Landtag ist.
Wahl von Markus Söder
Am Dienstag wurde Markus Söder (CSU) mit 120 Ja-Stimmen erneut zum Ministerpräsidenten von Bayern gewählt. Trotz zwei Enthaltungen und der Abwesenheit von fünf Abgeordneten konnte Söder die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Die Koalition aus CSU und Freien Wählern verfügt nach der Wahl gemeinsam über 122 Sitze im neuen Landtag.
Ergebnisse der Landtagswahl
Bei der Landtagswahl Anfang Oktober erlitt die CSU leichte Verluste und kam auf einen Stimmenanteil von 37,0 Prozent. Dies bedeutet einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zur vorherigen Wahl. Trotzdem konnte die Koalition mit den Freien Wählern, die 4,2 Prozentpunkte hinzugewinnen konnten und nun bei 15,8 Prozent liegen, fortgesetzt werden.
Veränderungen in der Opposition
Die Grünen hingegen mussten deutliche Verluste hinnehmen und sind nicht mehr stärkste Oppositionspartei. Diese Rolle hat nun die AfD inne.
Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, bis 2030 alle Haushalte in Deutschland mit einer Glasfaserleitung zu versorgen, droht nach Ansicht hochrangiger Branchenvertreter zu scheitern. Wegen unerwarteten Kostensteigerungen und Problemen beim Ausbau könnten Kunden längere Wartezeiten und Unternehmen sogar die Pleite drohen.
Glasfaser-Ausbau in Gefahr
Laut einem Bericht des Handelsblatt sehen hochrangige Branchenvertreter das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 alle Haushalte in Deutschland mit einer Glasfaserleitung „bis ins Haus“ zu versorgen, in akuter Gefahr. Die Hauptprobleme sind laut Unternehmenschefs, Beratern und Banken, dass der Ausbau nicht wie geplant voranschreitet und die Kosten durch Zinswende und Inflation weiter steigen.
Auswirkungen auf Kunden und Unternehmen
Unter diesen Umständen könnte es sein, dass viele Kunden länger als ursprünglich geplant auf ihren Anschluss warten müssen. Laut einer Studie der Boston Consulting Group und der Personalberatung Egon Zehnder, die das Handelsblatt zitiert, sind die Investorenbewertungen von Glasfaserunternehmen um bis zu 30 Prozent eingebrochen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten demnach vor der Pleite stehen.
Reaktionen von Geldgebern und Ministerium
Das Handelsblatt berichtet weiterhin, dass ausländische Geldgeber bereits in Erwägung ziehen, sich vom deutschen Markt zurückzuziehen. Das Bundesverkehrsministerium, das für den Glasfaserausbau zuständig ist, zeigte sich trotz der Herausforderungen optimistisch. „Die Ziele der Gigabitstrategie halten wir weiterhin für realistisch“, teilte ein Sprecher mit. Ebenso äußerten sich die zuständigen Branchenverbände Anga, Breko und VATM, die trotz der Herausforderungen das Ausbauziel für 2030 als „sehr ambitioniert, aber theoretisch machbar“ bezeichnen. Sie betonen, dass die Unternehmen „mit Hochdruck“ darauf hinarbeiten.
Die Inflationsrate im Euroraum ging im Oktober voraussichtlich auf 2,9 Prozent zurück, so eine Schätzung von Eurostat. Dabei zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Kategorien und Ländern, von Deflation in Belgien und den Niederlanden bis zu einer hohen Inflation in der Slowakei.
Rückgang in der allgemeinen Inflation
Laut einer Meldung von Eurostat sank die jährliche Inflationsrate im Euroraum im Oktober auf voraussichtlich 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Preise jedoch um 0,1 Prozent. Die sogenannte „Kerninflation“, welche die Teuerung ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak ausdrückt, fiel im Jahresvergleich auf 4,2 Prozent, von 4,5 Prozent im Vormonat.
Unterschiedliche Entwicklungen in den Kategorien
Die Kategorie „Lebensmittel, Alkohol und Tabak“ verzeichnet laut Eurostat die höchste jährliche Rate mit 7,5 Prozent (im Vergleich zu 8,8 Prozent im September). Danach folgen „Dienstleistungen“ (4,6 Prozent, im Vergleich zu 4,7 Prozent im September), „Industriegüter ohne Energie“ (3,5 Prozent, im Vergleich zu 4,1 Prozent im September) und „Energie“ (-11,1 Prozent, im Vergleich zu -4,6 Prozent im September).
Unterschiede zwischen den Ländern
Die höchste Inflationsrate wird laut Eurostat in der Slowakei mit 7,8 Prozent erfasst. In Belgien und den Niederlanden zeigte sich hingegen eine Deflation mit -1,7 beziehungsweise -1,0 Prozent. Für Deutschland hat Eurostat die Inflationsrate auf 3,0 Prozent berechnet, wobei hier eine andere Methode verwendet wird als vom Statistischen Bundesamt, das am Montag eine Teuerungsrate von 3,8 Prozent gemeldet hatte.
In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt Katrin Helling-Plahr, die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren. Sie kritisiert deutlich die Neuregelung der großen Koalition und betont die Wichtigkeit des Rechtsfriedens im deutschen Rechtssystem.
Reaktion auf Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Katrin Helling-Plahr (FDP) äußerte sich positiv zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist der Ansicht, dass die jüngste Neuregelung der großen Koalition den verfassungsrechtlichen Grundsatz missachtet, dass durch ein rechtskräftig gesprochenes Urteil Rechtsfrieden geschaffen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde von Helling-Plahr in der „Welt“ zitiert: „Die Neuregelung der großen Koalition missachtet den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass durch ein rechtskräftig gesprochenes Urteil Rechtsfrieden geschaffen wird.“
Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität
Die FDP-Politikerin sieht die Problematik in der Möglichkeit einer endlosen erneuten Verfolgung eines Freigesprochenen auf Basis neuer Beweise. Sie ist der Ansicht, dass eine solche Reform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Eine Reform, die eine praktisch endlose erneute Verfolgung eines Freigesprochenen auf Grundlage neuer Beweise ermöglicht, ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts achten und Versuchungen, tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats auszuhöhlen, künftig widerstehen.“
Notwendigkeit des Rechtsfriedens
Helling-Plahr betont die Bedeutung des Rechtsfriedens, auch für Unschuldige, die in Verdacht geraten sind. Ihrer Ansicht nach dürfen Unschuldige nicht lebenslang unter Verfolgungsdruck stehen. Die FDP-Politikerin wurde in der „Welt“ mit den Worten zitiert: „Es darf nicht sein, dass sich Unschuldige lebenslänglich absichern müssen und lebenslänglich verfolgt werden können.“
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum fiel im dritten Quartal 2023 um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal, während es in der EU insgesamt um denselben Wert anstieg. Laut Eurostat, der EU-Statistikbehörde, die diese Zahlen im Rahmen einer Schnellschätzung veröffentlichte, gab es unter den Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede.
Uneinheitliche Wirtschaftsentwicklung in Europa
Im zweiten Quartal 2023 verzeichnete der Euroraum laut Eurostat noch einen BIP-Zuwachs von 0,2 Prozent, während die EU insgesamt stagnierte. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs das BIP im dritten Quartal sowohl im Euroraum als auch in der EU jeweils um 0,1 Prozent. Dies stellt einen Rückgang dar, da im Vorquartal noch ein Plus von 0,5 Prozent im Euroraum und 0,4 Prozent in der gesamten EU erreicht wurde.
Nationales Wachstum mit Unterschieden
Eurostat berichtet weiter, dass das nationale Wachstum der EU-Mitglieder im dritten Quartal 2023 unterschiedlich ausfiel. Den höchsten Anstieg gegenüber dem Vorquartal verzeichnete Lettland (+0,6 Prozent), gefolgt von Belgien (+0,5 Prozent) und Spanien (+0,3 Prozent). Die stärksten Rückgänge wurden aus Irland (-1,8 Prozent), Österreich (-0,6 Prozent) und Tschechien (-0,3 Prozent) gemeldet.
Vergleich zum Vorjahresquartal
Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahrs ergab die Statistik positive Wachstumsraten für fünf Länder. Portugal führte das Feld mit einem Plus von 1,9 Prozent an, gefolgt von Spanien (+1,8 Prozent) und Belgien (+1,5 Prozent). Die stärksten Rückgänge verzeichneten Irland (-4,7 Prozent), Estland (-2,5 Prozent) sowie Österreich und Schweden (jeweils -1,2 Prozent).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform der Strafprozessordnung, die es erlaubt hätte, freigesprochene Verdächtige auf Basis neuer Beweise erneut anzuklagen, für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Regelung gegen das Mehrfachverfolgungsverbot des Grundgesetzes verstoße.
Urteil gegen Strafprozessordnungsreform
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung (StPO) für verfassungswidrig. Die Regelung war im Dezember 2021 nach kontroversen Debatten in Kraft getreten. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstößt sie jedoch gegen Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Das dort verankerte Mehrfachverfolgungsverbot verbietet es dem Gesetzgeber, die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens „zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel“ zu regeln, hieß es zur Begründung. Es treffe eine Vorrangentscheidung „zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit“.
Anwendung auf frühere Freisprüche verfassungswidrig
Zudem sei die Anwendung der Neuregelung auf Freisprüche, die bereits zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens rechtskräftig waren, verfassungswidrig. Sie verletze das Rückwirkungsverbot.
Konkreter Fall: Neuverhandlung nach Freispruch
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, dem vorgeworfen wird, im Jahr 1981 eine Schülerin vergewaltigt und getötet zu haben. Das daraufhin gegen ihn geführte Strafverfahren endete 1983 mit einem Freispruch, trotz belastender Indizien. Im Februar 2022 wurde das Verfahren wegen neuer Beweismittel aufgrund der StPO-Reform wiederaufgenommen. Experten zweifelten laut Berichten wenig daran, dass er der Täter ist. Trotzdem bleibt er vorerst auf freiem Fuß.
Quelle: dts Nachrichtenagentur
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu lehnt einen Waffenstillstand mit der radikal-islamistischen Hamas entschieden ab. Angesichts von verstärkten Luftangriffen auf den Gazastreifen und der Ausweitung des Einsatzes von Bodentruppen erntet dieses Vorgehen heftige Kritik.
Waffenstillstand kategorisch ausgeschlossen
Benjamin Netanjahu, Israels Ministerpräsident, betonte gegenüber Journalisten, dass sein Land unter keinen Umständen einem Waffenstillstand mit der Hamas zustimmen würde. Er zog dabei eine Parallele zu den USA, die nach den Terroranschlägen vom 11. September ebenfalls keinen Waffenstillstand gewährt hätten. „So wie die USA nach den Terroranschlägen vom 11. September einem Waffenstillstand nicht zugestimmt hätten, so werde Israel keinem Waffenstillstand mit der Hamas eingehen“, zitiert die dts Nachrichtenagentur Netanjahu.
Vorwurf der Unterstützung des Terrorismus
Netanjahu ging noch einen Schritt weiter und stellte Aufrufe zu einem Waffenstillstand mit der Forderung gleich, sich dem Terrorismus und der Barbarei zu ergeben. Laut seiner Aussage sei die Forderung eines Waffenstillstandes gleichbedeutend mit einer Unterstützung des Terrorismus. „Diesbezügliche Aufrufe an sein Land seien gleichzusetzen mit der Forderung, sich dem Terrorismus und der Barbarei zu ergeben“, so der Ministerpräsident.
Verstärkung der Luftangriffe und Bodentruppen-Einsatz
Israel hat indes seine Luftangriffe auf den von der Hamas kontrollierten Gazastreifen verstärkt und den Einsatz von Bodentruppen in der Nähe von Gaza-Stadt ausgeweitet. Die Hamas hatte Israel am 7. Oktober überfallen und dabei etwa 1.400 Israelis getötet sowie rund 230 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Netanjahu argumentiert, dass diese aggressive Haltung notwendig sei, um der Sicherheit Israels gerecht zu werden und weitere Angriffe der Hamas zu verhindern.