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Tarifeinigung bei Deutscher Bahn und GDL: Streiks vorerst abgewendet

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben ihre Tarifverhandlungen ohne Arbeitskampf mit einem Kompromiss abgeschlossen. Die Details der Einigung sollen am Freitagvormittag vorgestellt werden, Warnstreiks bei der Deutschen Bahn gelten damit für die nächsten Monate als abgewendet.

Einigung ohne Streiks nach Jahren des Konflikts

Die Verhandlungen zwischen der Bahn und der GDL waren die ersten seit 2018, die ohne Streiks endeten. Damals führte noch der streitbare GDL-Chef Claus Weselsky die Verhandlungen. Die nun beendete Tarifrunde war die erste unter dem neuen GDL-Bundesvorsitzenden Mario Reiß. Die Verhandlungen begannen im Januar, nachdem der Tarifvertrag Ende Dezember ausgelaufen war. Insgesamt waren fünf Verhandlungsrunden angesetzt. Bis einschließlich Februar galt eine Friedenspflicht, während der die GDL nicht zu Arbeitskämpfen aufrufen konnte.

Erstes Angebot der Bahn und zentrale Streitpunkte

Die Deutsche Bahn hatte am 10. Februar ein erstes Angebot vorgelegt, das eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3,8 Prozent in zwei Schritten vorsah. Über Anpassungen im Tarifsystem sollten die Gehälter zudem um weitere 2,2 Prozent steigen. Das beinhaltete unter anderem eine von der GDL geforderte zusätzliche Entgeltstufe. Darüber hinaus bot die Bahn eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro an.
Differenzen gab es bei der Laufzeit des Tarifvertrags: Die Arbeitgeberseite wollte 30 Monate, die GDL lediglich 12. Ein weiterer Knackpunkt war das Tarifeinheitsgesetz, das vorsieht, dass in einem Betrieb nur die Tarifverträge derjenigen Arbeitgebervertretung angewendet werden, die dort die Mehrheit der Mitglieder hat.

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27. Februar 2026 0 Kommentare
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Hinweis auf

Bundesweiter Verdi-Warnstreik legt öffentlichen Nahverkehr weitgehend lahm

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026

Ein von Verdi ausgerufener Warnstreik hat am frühen Freitagmorgen in weiten Teilen Deutschlands den ÖPNV weitgehend lahmgelegt. Betroffen sind 150 Verkehrsunternehmen und Busbetriebe mit zusammen rund 100.000 Beschäftigten. In vielen Regionen fallen den ganzen Tag über Busse und Bahnen aus, teilweise wird der Ausstand auch am Samstag fortgesetzt.

Warnstreik legt Nahverkehr lahm

In fast ganz Deutschland hat am frühen Freitagmorgen ein von der Gewerkschaft Verdi ausgerufener Warnstreik im ÖPNV begonnen. Betroffen sind 150 Verkehrsunternehmen und Busbetriebe mit zusammen rund 100.000 Beschäftigten.
In zahlreichen kommunalen Nahverkehrsunternehmen fahren dadurch den ganzen Freitag über keine Busse und Bahnen, in vielen Tarifbereichen wird der Streik auch auf den Samstag ausgedehnt. In Niedersachsen, wo noch bis Ende März eine Friedenspflicht gilt, findet kein Arbeitskampf statt.

Forderungen nach Entlastung und Zuschlägen

In der Tarifrunde für die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen verhandelt Verdi derzeit über Arbeitsbedingungen, insbesondere Entlastungen bei der Wochenarbeitszeit und den Schichtdiensten sowie höhere Zuschläge für Arbeit in der Nacht und am Wochenende.
In Bayern, Brandenburg, dem Saarland, Thüringen und bei der Hamburger Hochbahn wird zusätzlich über höhere Löhne und Gehälter verhandelt. Die Verhandlungen kamen zuletzt nach Ansicht von Verdi "kaum voran, obwohl es in einzelnen Bereichen schon vier Runden gab".

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27. Februar 2026 0 Kommentare
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Dr. Peter Borgmann, PD Dr. Stefan Abrahamczyk, Prof. Dr. Sabine Zachgo, Dr. Jens Koczula (v.l.) freuen sich auf das neue Projekt. / Foto: Botanischer Garten der Uni Osnabrück

Botanischer Garten der Uni Osnabrück an Wildpflanzenschutz-Projekt beteiligt

von PM 27. Februar 2026

Anfang 2026 startete ein Vorhaben, das auf die bedeutenden Beiträge des botanischen Artenschutzes für einen natürlichen Klimaschutz gerichtet ist. Einer der Projektpartner ist der Botanische Garten der Uni Osnabrück.

Unter dem Motto „Vielfalt erhalten, Klima schützen“ arbeitet Uni Osnabrück an Klimaprojekt

Das bundesweite Verbundprojekt im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz trägt den Titel „Wildpflanzen retten: „Vielfalt erhalten, Klima schützen“ (WiVi-Klima). „Ich freue mich darauf, in Osnabrück gemeinsam mit Dr. Peter Borgmann, Dr. Jens Koczula und PD Dr. Stefan Abrahamczyk einen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt und Stärkung von Wildpflanzen als zentrale Grundlage für den natürlichen Klimaschutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen zu leisten“, so Prof. Dr. Sabine Zachgo, Direktorin des Osnabrücker Botanischen Gartens.

Auch Präsidentin des BfN sieht Wichtigkeit der Pflanzenvielfalt

Ziel ist es, Wildpflanzenvielfalt als Grundlage klimaresilienter Ökosysteme zu sichern und damit einen wirksamen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz in Deutschland zu leisten. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Sabine Riewenherm: „Artenreiche und genetisch vielfältige Pflanzenbestände erfüllen zentrale Funktionen für den Klimaschutz: Sie stabilisieren Ökosysteme, fördern die Speicherung von Kohlenstoff, regulieren Wasser- und Nährstoffhaushalte und erhöhen die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel. Der fortschreitende Rückgang seltener und gefährdeter Wildpflanzen schwächt diese Leistungen, die die Natur erbringt, zunehmend. WiVi-Klima setzt hier an und stärkt gezielt jene Pflanzenarten, die für funktionierende natürliche Lebensräume und ihre Klimafunktionen unverzichtbar sind.“

Wildpflanzenschutz baut auf Vorgängerprojekt auf

Das Projekt verbindet Pflanzenschutz-Maßnahmen vor Ort (In situ) mit Maßnahmen außerhalb des natürlichen Lebensraums (Ex situ). Zu den zentralen Maßnahmen zählen die Sammlung und langfristige Sicherung von Wildpflanzensaatgut, der Erhalt genetischer Vielfalt in Genbanken, die Anzucht und Vermehrung gefährdeter Arten sowie deren gezielte Wiederansiedlung und Populationsstützung. Ergänzt werden diese Ansätze durch Erfolgskontrollen, moderne Dateninfrastrukturen sowie Fortbildungs- und Dialogangebote. Die Projektpartner – Osnabrück sowie vier weitere Gärten aus Berlin, Mainz, Potsdam und Regenburg – bauen auf ihren wertvollen Erfahrungen und den Infrastrukturen des Vorgängerprojekts „Wildpflanzenschutz Deutschland“ (WIPs-De) – gefördert über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Bundesnaturschutzfonds mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) – auf.

Projekt liefert konkrete Handelsempfehlungen für Klimaschutz

Abgestimmt mit Fachbehörden der Bundesländer und Naturschutzakteuren, wird im neu gestarteten Vorhaben ein bundeslandübergreifendes, bedarfsorientiertes Konzept entwickelt, das konkrete Handlungsempfehlungen für den botanischen Artenschutz liefert. Im Projektverlauf werden für die Erweiterung des Netzwerkes weitere potentielle Partnerinnen und Partner sowie Akteurinnen und Akteure gesucht. Das fachpolitische Ziel ist die bundesweite, dauerhafte erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes durch Bund und Bundesländer. Im Rahmen des Projekts werden Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Regionen aufgezeigt, die veranschaulichen, wie sich bewährte Instrumente wirksam in bestehende Naturschutzstrukturen integrieren lassen.

Dauerhafte Finanzierung für botanischen Artenschutz ist geplant

Die WiVi-Klima Förderung erfolgt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz durch das BfN mit Mitteln des BMUKN mit einem Gesamtvolumen von rund 2,9 Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre. WiVi-Klima schafft die fachlichen und organisatorischen Grundlagen für ein dauerhaftes bundesweites Kompetenznetzwerk Botanischer Artenschutz, welches ab 2029 dauerhaft von Bund und Ländern finanziert werden soll.

Hintergrund  des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die Klimaschutz mit der Schaffung und Stärkung vielfältiger Ökosysteme verbinden. Wälder und Auen, Wiesen und Moore, Meere und Gewässer wie auch naturnahe Grünflächen in besiedelten Gebieten binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie wirken zudem als Puffer gegen Folgen der Klimakrise, indem sie Starkregen und Hochwasser aufnehmen und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Zugleich erhalten sie unsere Lebensgrundlagen, bieten wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, speichern Wasser und sind Rückzugsorte für Menschen.

27. Februar 2026 0 Kommentare
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Flüchtlinge an

Opposition warnt vor härtester Asylrechtsverschärfung seit Jahrzehnten

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026

Vor der Bundestagsabstimmung über die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wächst der Widerstand in der Opposition. Vertreterinnen von Grünen und Linken werfen der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition aus Union und SPD eine massive Verschärfung des Asylrechts zulasten Schutzsuchender vor.

Grüne sehen humanitäre und verfassungsrechtliche Bedenken

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann warf der Koalition vor, zentrale Einwände gegen die geplante GEAS-Reform ignoriert zu haben. "Nach monatelangen Verhandlungen hat die Koalition es nicht geschafft, humanitäre und verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen", sagte Haßelmann der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Nach ihrer Einschätzung werden "Leidtragende der schwarz-roten Reform insbesondere Kinder und Jugendliche sein, die zukünftig unter verschärften Bedingungen untergebracht werden können."
Das sei "nicht hinnehmbar", so Haßelmann weiter. "Diese Koalition macht das Gegenteil von dem, was wir brauchen: Europäische Solidarität, humanitäre Verantwortung und Ordnung", kritisierte die Grünen-Fraktionschefin in der "Rheinischen Post".

Linke spricht von „schwerwiegendster Asylrechtsverschärfung“

Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Clara Bünger, wandte sich gegen die geplante Reform. Die Bundesregierung wolle die "schwerwiegendste Asylrechtsverschärfung seit den 1990er-Jahren durchdrücken", sagte Bünger. Sie warf der Regierung vor: "Die Bundesregierung nutzt die Gelegenheit, um Asylsuchende künftig noch stärker zu isolieren und sie immer häufiger auch einzusperren – auch Kinder. Diese Politik ist menschenverachtend und behandelt Geflüchtete wie Kriminelle statt wie Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden und Schutz benötigen."
Bünger kündigte an, dass ihre Partei das Vorhaben im Parlament nicht mittragen werde. Die Linke werde das Gesetz "selbstverständlich ablehnen".

Abstimmung im Bundestag

Über die GEAS-Reform soll der Bundestag an diesem Freitag abstimmen.

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27. Februar 2026 0 Kommentare
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Natalie Pawlik

Antirassismusbeauftragte fordert nach Studie Maßnahmen gegen Behördenrassismus

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026

Nach der Veröffentlichung der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt fordert die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), konsequente Maßnahmen gegen Diskriminierung in deutschen Behörden. Die Untersuchung zeigt laut Abschlussbericht, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist und strukturelle Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen.

Pawlik fordert Konsequenzen aus Inra-Studie

Bundesbeauftragte für Antirassismus Natalie Pawlik (SPD) sieht angesichts der Ergebnisse der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) dringenden Handlungsbedarf in staatlichen Einrichtungen. "Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen", sagte Pawlik der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
"Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit", betonte Pawlik in der "Rheinischen Post".
Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher "große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen", so Pawlik weiter in der "Rheinischen Post". "Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben."

Auswertung der Ergebnisse und Aktionsplan gegen Rassismus

Neben dem Bundesinnenministerium werde auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse der Inra-Studie auswerten. "Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere", sagte Pawlik der "Rheinischen Post".

Rassismus in Behörden und Lücken im Rechtsrahmen

Für die Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) hatten die Wissenschaftler nach Angaben des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten. Über drei Jahre untersuchten sie Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden.
Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur, hieß es im Abschlussbericht.
Auf struktureller Ebene zeigt die Studie demnach, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

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27. Februar 2026 0 Kommentare
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Wallstreet in

Wall Street uneinheitlich: Nvidia-Aktie fällt trotz Rekordzahlen

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die US-Aktienmärkte haben am Donnerstag ohne klare Richtung geschlossen, während Technologiewerte unter Druck standen. Vor allem die Entwicklung der Nvidia-Aktie nach starken Quartalszahlen sorgte für Aufmerksamkeit, da Anleger die Perspektiven im China-Geschäft und bei Gaming-Chips kritisch bewerten.
Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 49.499 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum vorherigen Handelstag. Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 6.909 Punkten 0,5 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 25.034 Punkten 1,2 Prozent im Minus.

Nvidia belastet Technologiewerte

Nvidia konnte mit den Quartalszahlen, die der Chiphersteller am Mittwoch nach Börsenschluss vorstellte, bei Umsatz und Gewinn die Erwartungen von Analysten übertreffen. Der Aktienkurs des KI-Hoffnungsträgers fiel am Donnerstag dennoch. Insbesondere die Zukunft des Handels mit China und die Knappheit von Gaming-Chips besorgt Marktteilnehmer, für die der Erfolg von Nvidia als Gradmesser für den Einfluss von sogenannter "Künstlicher Intelligenz" auf die wirtschaftliche Entwicklung gilt.

Währungen und Rohstoffe im Blick

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagabend etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,1803 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8472 Euro zu haben. Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 5.198 US-Dollar gezahlt (+0,6 Prozent). Das entspricht einem Preis von 141,59 Euro pro Gramm.
Der Ölpreis stieg unterdessen leicht: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Donnerstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 70,92 US-Dollar, das waren sieben Cent oder 0,1 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Solarzellen auf

Reiches Solarförder-Kahlschlag: Verbände und Opposition schlagen Alarm

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Die von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Kürzung der Förderung für Solarenergie stößt auf deutliche Ablehnung bei Branchenverbänden und in der Opposition. Verbände der Erneuerbaren Energien und die Grünen warnen vor einem massiven Einbruch beim Ausbau kleiner Solaranlagen auf Hausdächern und sprechen von einem „Frontalangriff“ auf die beliebteste Form erneuerbarer Energie.

Verbände warnen vor Einbruch bei Dachanlagen

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), warnte im Gespräch mit dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe) vor den Plänen der Wirtschaftsministerin. "Ich kann nur davor warnen, im Zuge der EEG-Reform die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern zu streichen", sagte sie der Zeitung.
Auch Mira Wenzel, Projektleiterin Energiewende im Stromsektor bei der Denkfabrik Agora Energiewende, äußerte gegenüber dem "Handelsblatt" deutliche Bedenken. Ein plötzlicher Stopp der Einspeisevergütung würde "kleine Dach-PV-Anlagen unwirtschaftlich machen" und damit riskieren, "deren Ausbau abzuwürgen", sagte Wenzel.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BSW-Solar, sprach in der Zeitschrift "Spiegel" von einem "Frontalangriff auf die kleinen Solaranlagen". So bezeichnete er den Entwurf des Ministeriums.

„Solarkiller“-Vorwurf aus der Opposition

Von einem "Solarkiller" sprach Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag. "Katherina Reiche plant nichts anderes als einen Solarkiller: Kein Geld mehr für Solaranlagen auf dem eigenen Dach – das wird die Konsequenz dieser Pläne sein", sagte sie.
"Denn sie will die Solarvergütung streichen, was viele Anlagen unrentabel macht", so Dröge weiter. Für eine große Zahl an Eigenheimbesitzern werde das Solardach damit unwirtschaftlich. "Sie werden um die Chance gebracht, günstigen eigenen Strom herzustellen."
Dröge kritisierte, die beliebteste Form der Erneuerbaren Energien werde bewusst sabotiert. "Erst sorgen Spahn und Reiche mit dem Teuer-Heizen-Gesetz für eine Heizkostenexplosion bei den Menschen und jetzt bestrafen sie auch noch diejenigen mit Solaranlage auf dem Dach", sagte die Grünen-Politikerin. "Frau Reiche macht offenbar nur noch Politik für Großkonzerne und die fossile Lobby – und nicht für die Menschen."

Geplante Einschnitte bei Förderung und Netzeinspeisung

Das Bundeswirtschaftsministerium plant laut "Süddeutscher Zeitung", dass Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt keine Förderung mehr erhalten sollen. Sie sollen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen. Bisher mussten die Netzbetreiber ihnen den Strom stets abnehmen.
Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt soll zudem bald eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler gelten. Weiter sieht der Entwurf vor, dass Solardachanlagen nur noch mit der Hälfte ihrer Leistung Strom in die Netze einspeisen dürfen. Der Fördersatz für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt soll vereinheitlicht werden, was die sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE aufgrund von Skaleneffekten gegenüber kleineren gewerblichen bevorteilen dürfte.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Bernd Baumann

Verwaltungsgericht: AfD bleibt Verdachtsfall, keine gesichert extremistische Partei

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begrüßt. Das Gericht untersagte der Behörde, die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, sieht aber weiterhin starke Verdachtsmomente verfassungsfeindlicher Tendenzen.

Baumann sieht Einschätzung des Gerichts als Bestätigung

Bernd Baumann
In seiner Einschätzung der öffentlichen Debatte über die AfD wurde Baumann deutlich. "Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war. Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen", sagte er dem TV-Sender "Welt". Weiter erklärte Baumann: "Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden. Und jetzt ist es nochmal klargestellt", so Baumann gegenüber "Welt".

Gericht sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Verwaltungsgericht Köln stellte am Donnerstag fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Starker Verdacht bleibt bestehen

Zugleich zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Alexander Nübel

VfB Stuttgart trotz Niederlage im Achtelfinale der Europa League

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Der VfB Stuttgart hat trotz einer 0:1-Heimniederlage gegen Celtic Glasgow das Achtelfinale der Europa League erreicht. Nach dem 4:1-Erfolg im Hinspiel reichte den Schwaben in der MHP-Arena ein Gesamtergebnis von 4:2, um souverän in die Runde der letzten 16 einzuziehen.

Früher Schock für Stuttgart

Die Partie in der MHP-Arena begann denkbar ungünstig für die Gastgeber. Bereits in der 1. Minute brachte Luke McCowan die Schotten in Führung. Nach einem schnellen Angriff traf der Mittelfeldspieler mit einem präzisen Linksschuss ins lange Eck zum 0:1.
Der frühe Rückstand änderte jedoch wenig an der Statik des Spiels. Stuttgart übernahm im weiteren Verlauf klar die Kontrolle und verzeichnete deutlich mehr Ballbesitz. Klare Möglichkeiten blieben zunächst jedoch Mangelware.

Stuttgarter Druck ohne Ertrag

Badredine Bouanani prüfte Gästetorhüter Viljami Sinisalo mit einem Flachschuss, Jamie Leweling zielte aus spitzem Winkel zu ungenau. Celtic beschränkte sich weitgehend auf Defensive und vereinzelte Vorstöße.
Auch nach dem Seitenwechsel spielte fast ausschließlich der Bundesligist. Der eingewechselte Chris Führich sorgte für frischen Schwung, während Celtic kaum noch offensive Akzente setzte. In der 68. Minute jubelte Stuttgart kurzzeitig über den vermeintlichen Ausgleich, doch der Treffer von Führich wurde wegen Abseits aberkannt.

Zwei aberkannte Tore und verpasste Chancen

In der 77. Minute folgte die nächste strittige Szene: Deniz Undav schob den Ball ins Netz, doch auch dieser Treffer zählte nicht, da zuvor eine Abseitsposition von Ermedin Demirovic festgestellt wurde.
In der Schlussphase drängten die Schwaben weiter auf den Ausgleich. Führich und Undav vergaben aussichtsreiche Gelegenheiten, während auf der Gegenseite Sebastian Tounekti in der Nachspielzeit an Alexander Nübel scheiterte.
Am Ende blieb es beim 0:1 aus Stuttgarter Sicht. Die Niederlage hatte jedoch keine Konsequenzen mehr für das Weiterkommen. Während Celtic immerhin einen Achtungserfolg verbuchte, zog Stuttgart souverän in die Runde der letzten 16 ein.

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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Werbematerial für

Thüringens Innenminister fordert Verbot verfassungsfeindlicher AfD-Landesverbände

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz spricht sich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei aus. Er sieht insbesondere den Thüringer Landesverband der AfD als klar verfassungsfeindlich eingestuft und fordert eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Maier pocht auf „wehrhafte Demokratie“

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekräftigte seine Haltung, dass die AfD insgesamt als verfassungsfeindlich einzustufen sei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte Maier dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). Nach seinen Worten gelte dies zumindest gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

Forderung nach Verbotsprüfung durch Bundesverfassungsgericht

"Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", sagte der Landesinnenminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich." Maier knüpft seine Forderung an die bereits erfolgte Einstufung bestimmter AfD-Landesverbände als verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Bewertung der Kölner Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, betonte Maier gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten", so Maier. Zugleich habe das Gericht nach seinen Worten sehr deutlich festgestellt: "Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt", sagte der SPD-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen."

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26. Februar 2026 0 Kommentare
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