Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 21. April die Verlängerung der Alkoholverbotszone in der südlichen Innenstadt im Bereich Johannisstraße und Neumarkt beschlossen. Damit bleibt die Regelung, die ursprünglich im September 2025 eingeführt wurde, nach Evaluierung weiterhin in Kraft und gilt nun bis Ende 2027.
Mehrheit stimmt für Verlängerung
Die Verlängerung wurde mehrheitlich beschlossen. Insbesondere Grüne, SPD, Volt, CDU und FDP unterstützten die Fortführung der Maßnahme – wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen. Die Linke hingegen kritisierte die aus ihrer Sicht unzureichende Evaluation und forderte eine fundiertere Grundlage, bevor eine Verlängerung beschlossen werde.
Evaluierung und PKS zeigen positive Auswirkungen
Die CDU betont die positive Evaluierung der Maßnahme. Daher sei eine Weiterführung der Alkoholverbotszone folgerichtig, so Sven Schoppenhorst (CDU). Die FDP betont auch die positive Bewertung durch die Polizei Osnabrück. „Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass die Zahlen rückläufig sind und die Verbotszone ein wirksames und verhältnismäßiges Instrument“, so Oliver Hasskamp (FDP). Auch Marius Keite (CDU) empfiehlt die Weiterführung der Alkoholverbotszone im Bereich Johannisstraße und Neumarkt. „Sicherheit ist wichtiger als Freiheit des Alkoholkonsums“, betont er deutlich.
Diskussion über Verdrängungseffekte
Kritischer wurde die Debatte beim Thema Verdrängung geführt. Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen räumten ein, dass die Maßnahme Probleme nicht löse, sondern teilweise verlagere. „Die Menschen lösen sich ja nicht in Luft auf“, sagt Susanne Hambürger dos Reis (SPD). Auch aus der Gruppe Grüne/Volt kam der Hinweis, dass repressive Maßnahmen Menschen aus der Sucht- und Obdachlosenszene in andere Stadtbereiche verdrängen könnten. Sie planen einen Aufenthaltsort für diese Szene zu schaffen, die Sicherheit und Sanitäranlagen bietet.
Evaluierung folgt Mitte 2027
Mit der Alkoholverbotszone im Bereich Johannisstraße und Neumarkt sollen gezielt Konflikte im öffentlichen Raum reduziert und das Sicherheitsgefühl gestärkt werden. Eine weitere Evaluierung der Maßnahme folgt laut Beschluss Mitte nächsten Jahres. Bei Bedarf kann die Maßnahme weiter fortgeführt werden.
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