Seit heute können Bürgerinnen und Bürger die neue staatliche Förderung für Elektroautos beantragen.
Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Die Höhe der Förderung variiert zwischen 1.500 und 6.000 Euro, abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße. Für reine Elektroautos gibt es eine Basisförderung von 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride sind es 1.500 Euro. Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von bis zu 2.000 Euro für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 45.000 Euro.
500 Euro Bonus pro Kind für E-Auto-Kauf
Familien mit Kindern erhalten einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro pro Kind, maximal jedoch für zwei Kinder. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss das Fahrzeug für mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Zudem ist die Förderung auf Privathaushalte beschränkt und gilt nicht für Dienstwagen oder gewerblich genutzte Fahrzeuge. Um die Förderung zu beantragen, ist ein BundID-Konto erforderlich, das entweder mit einem Online-Ausweis oder einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden kann.
Förderung soll Klimaschutz beschleunigen
Die Bundesregierung hofft, mit der Förderung einen wichtigen Impuls für den Klimaschutz zu setzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Förderung von Hybridfahrzeugen den Klimaschutz untergrabe und dass gebrauchte Elektroautos nicht in die Förderung einbezogen werden. Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) lobte die Prämie als wichtigen Impuls, forderte aber gleichzeitig die Einbeziehung gebrauchter E-Autos in die Förderung. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die neue Förderung, mahnte aber eine Klärung letzter offener Fragen an, um den Betrieben die nötige Sicherheit zu geben.
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