Die deutschen Stromnetzbetreiber sprechen sich bei neuen Projekten deutlich gegen weitere Erdverkabelungen aus und warnen vor geplanten Ausnahmeregelungen im Bundesbedarfsplangesetz. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie betonten sie, Vorrang für Freileitungen könne den Netzausbau beschleunigen, während komplexe Mischformen aus Freileitungen und Erdkabeln zu Verzögerungen und Mehrkosten führen könnten.
Netzbetreiber warnen vor „Nähmaschine“-Trassen
Bei der Anhörung zur geplanten Novelle des „Bundesbedarfsplangesetzes“ begrüßten die deutschen Stromnetzbetreiber grundsätzlich den vorgesehenen Vorrang von Freileitungen beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes. Zugleich warnten sie vor den geplanten Ausnahmeregelungen, die auf Teilabschnitten Erdverkabelungen ermöglichen sollen. Nach Einschätzung der Unternehmen könnten die neuen Regelungen die Genehmigungsverfahren erheblich verlängern.
So kritisierte Netzbetreiber Amprion insbesondere die Möglichkeit, entlang einer Trasse zwischen Freileitungen und Erdkabeln zu wechseln. Diese vom Unternehmen als „Nähmaschine“ bezeichnete Konstruktion führe voraussichtlich zu zusätzlichen Prüfungen, Genehmigungsrisiken und Verzögerungen. Aus Sicht des Unternehmens steht damit das Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus in Frage.
Auch TransnetBW bewertete den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich positiv, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Ausnahmeregelung für Erdverkabelungen. Bauprojekte könnten sich dadurch nach Angaben des Unternehmens um bis zu zwei Jahre verzögern. Zudem verursache jeder Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung zusätzliche Kosten von rund 70 Millionen Euro und erfordere umfangreiche technische Anlagen, was den Ausbau weiter verteuere.
Streitpunkt Kosten, Lebensdauer und Akzeptanz
Ebenfalls kritisch äußerte sich RheinEnergie zu Erdkabeln. Das Unternehmen verwies auf höhere Investitions- und Betriebskosten gegenüber Freileitungen. Erdkabel hätten eine geringere Lebensdauer und würden den Strom unnötig verteuern. Die ursprünglich erwartete höhere Akzeptanz von Erdkabeln habe sich nach Darstellung von RheinEnergie nicht bestätigt.
Demgegenüber legte eine nicht namentlich genannte Rechtsanwaltskanzlei bei der Anhörung andere Schwerpunkte. Sie verwies auf Ergebnisse eines Vergleichs zwischen Freileitungen und Erdkabeln und kam zu dem Schluss, ein Wechsel von bereits geplanten Erdkabelprojekten zu Freileitungen würde die Inbetriebnahme untersuchter Vorhaben um vier bis sieben Jahre verzögern. Grund seien notwendige neue Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zudem hob die Kanzlei mögliche Akzeptanzprobleme durch Eingriffe in das Landschaftsbild bei Freileitungen hervor. Hinsichtlich der Netzsicherheit wurde argumentiert, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen.
Warnungen vor Umplanung laufender Projekte
Vor einer Umplanung bereits laufender Projekte warnte auch der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. Ein Wechsel von Erdkabeln zu Freileitungen würde nach Einschätzung des Verbandes zu Unsicherheiten, Verzögerungen und höheren Kosten führen. Besonders in ohnehin stark belasteten Regionen drohten zusätzliche Akzeptanzprobleme.
Der Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, den Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes zu beschleunigen sowie bedarfsgerechter und kosteneffizienter zu gestalten. Geplant ist unter anderem, 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen. Zudem sollen 13 Vorhaben geändert und für insgesamt 58 Projekte der vordringliche Bedarf festgestellt werden.
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