Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter warnt vor teils „menschenunwürdigen“ Zuständen in deutschen Gefängnissen infolge von Überbelegung. Vor allem Mehrfachbelegungen von Zellen und der Umgang mit psychisch kranken Häftlingen stünden im Fokus der Kritik, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet. Die Überwachungsstelle fordert eine unverzügliche Herstellung verfassungskonformer Unterbringungsbedingungen.
Kritik an Mehrfachbelegung und fehlender Privatsphäre
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beklagt, dass in deutschen Gefängniszellen infolge von Überbelegungen teils „menschenunwürdige“ Zustände herrschen. Eine Mehrfachbelegung mit mehr als zwei Gefangenen solle vermieden werden, da sie selbst bei ausreichender Raumgröße belastend wirke und Krisen sowie Konflikte begünstigen könne, zitiert die „Neue Osnabrücker Zeitung“ die Nationale Stelle.
Besonders auf den Toiletten werde die Privatsphäre bei Mehrfachbelegungen verletzt. Länder wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland stoßen laut der Überwachungsstelle an ihre Kapazitätsgrenzen. „Eine unverzügliche Herstellung einer verfassungskonformen Unterbringungssituation für die Gefangenen ist unabdingbar“, fordert die Stelle laut NOZ weiter. In einer Haftanstalt habe der Belegungsdruck derartige Ausmaße erreicht, dass Gefangene auf dem Boden schlafen müssten.
Mangel an Therapieplätzen für psychisch kranke Häftlinge
Darüber hinaus kritisierte die Stelle die Bedingungen für psychisch kranke Häftlinge. Bundesweit gebe es einen folgenschweren Mangel an Fachärzten und Therapeuten für die psychosoziale Behandlung in den Gefängnissen, heißt es weiter. Die Folgen für Betroffene seien gravierend. Teils wochen- und monatelang seien sie in Isolationszellen untergebracht – eine Zweckentfremdung, da es an Therapieplätzen mangele. Aus Sicht der Überwachungsstelle könne diese Praxis als „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ eingestuft werden.
Auftrag der nationalen Überwachungsstelle
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige deutsche Einrichtung, die durch regelmäßige, unangemeldete Besuche in Einrichtungen wie Gefängnissen, Psychiatrien oder Altenheimen die Einhaltung der Menschenrechte überwacht. Sie wurde in Umsetzung eines Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UN eingerichtet.
