Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht sich gegen eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre aus. Auf dem Katholikentag in Würzburg begründete er seine Haltung mit dem Zusammenhang von Volljährigkeit und der Gleichbehandlung von aktivem und passivem Wahlrecht.
Merz betont Einheit von aktivem und passivem Wahlrecht
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lehnt eine Herabsetzung des Wahlalters bei der Bundestagswahl von 18 auf 16 Jahre ab. „Ich bin skeptisch bei einer generellen Herabsetzung des Wahlalters für den Deutschen Bundestag“, sagte er am Freitag bei einer offenen Fragerunde auf dem Katholikentag in Würzburg.
Merz verwies nach eigenen Angaben auf die bisherige Praxis bei Änderungen des Wahlalters. „Wenn wir es machen würden, wäre es schwer zu begründen, warum wir nur das aktive Wahlrecht herabsetzen, aber das passive Wahlrecht nicht. Das ist übrigens bei der letzten Änderung von 21 auf 18 nachgeholt worden. Da gab es erst das aktive Wahlrecht mit 18 und das passive mit 21. Das ist dann später korrigiert worden, und zwar an die Volljährigkeit gebunden“, fügte Merz hinzu.
Verweis auf Volljährigkeit und Verantwortung
Merz betonte, er halte es für richtig, aktives und passives Wahlrecht im gleichen Alter zu belassen. „18 ist das Alter, in dem wir heute Volljährigkeit haben und damit auch die volle Verantwortung.“ Er lasse sich „von Gegenargumenten überzeugen“, aber habe noch keine gefunden, die ihn „wirklich überzeugt“ hätten. „Ich würde es für den Deutschen Bundestag gerne dabei belassen, dass wir das aktive und das passive Wahlrecht bei 18 Jahren lassen“, sagte Merz.
Unterschiedliche Regelungen auf verschiedenen Ebenen
Während auf Bundesebene das Wahlalter aktuell bei 18 Jahren liegt, kann man das Europäische Parlament schon ab 16 Jahren wählen. In einigen Bundesländern werden ebenfalls bereits die 16-Jährigen zur Landtagswahl und zu Kommunalwahlen aufgerufen.
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