Dem Münchner Ifo-Institut zufolge haben bereits 72 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt. Weitere 16 Prozent der Firmen planen demnach, diese Prämie demnächst auszuzahlen, während nur zwölf Prozent keine Prämie zahlen wollen.
Mehrheit der Firmen zahlt Inflationsausgleich
Laut einer aktuellen Studie des Ifo-Instituts haben bereits die meisten Unternehmen in Deutschland an ihre Mitarbeiter einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich ausgezahlt: „Grund für die Auszahlung dieser Prämie ist vor allem eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden“, erklärte Ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 Prozent erfolgte diese Auszahlung als Teil eines Tarifvertrages.
Unternehmensgröße beeinflusst Bereitschaft zur Prämienzahlung
Die Bereitschaft zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie steigt mit zunehmender Unternehmensgröße: 93 Prozent der großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und 84 Prozent der kleineren Betriebe haben angegeben, diese Prämie bereits ausgezahlt oder die Auszahlung geplant zu haben.
Industrieunternehmen führen bei Prämienzahlung
Besonders Industrieunternehmen liegen mit 93 Prozent (bereits gezahlt oder geplant) voran, gefolgt von Handelsunternehmen mit 86 Prozent und Dienstleistungsunternehmen mit 85 Prozent.
Motivation und Wettbewerbsfähigkeit als Hauptgründe
Ein Großteil der befragten Unternehmen (71 Prozent) sieht in der Prämie eine zusätzliche Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation. Gut die Hälfte (56 Prozent) nutzt damit den steuerlichen Vorteil, und 49 Prozent geben ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt als Grund an. „Kleine Firmen stellen vor allem die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen öfter bei einem Tarifabschluss“, so Schaller.
Rahmenbedingungen für Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie, eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, erlaubt es seit dem 26. Oktober 2022 den Unternehmen, ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Dies wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die steigenden Energiepreise im Rahmen des dritten „Entlastungspakets“ gesetzlich festgelegt. Die Möglichkeit der Auszahlung dieser Prämie gilt bis Ende 2024.
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