Mehrere Bundesländer stellen sich vor der Justizministerkonferenz gegen eine Abschaffung des Straftatbestands der Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB. Sie warnen vor einem falschen Signal in Zeiten zunehmender Anfeindungen gegen vor allem ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker und sehen den Schutz der demokratischen Kultur gefährdet.
Widerstand gegen Vorstoß aus Sachsen
In der Debatte über eine mögliche Abschaffung des Straftatbestands der Politiker-Beleidigung haben sich vor der Justizministerkonferenz mehrere Bundesländer gegen eine Streichung der Regelung ausgesprochen. Das berichtet die „Bild“. Demnach lehnt Bremen einen entsprechenden Vorstoß aus Sachsen ab. „Bremen tendiert eindeutig dazu, den Antrag abzulehnen„, teilte der Bremer Justizsenat der Zeitung mit. Der Straftatbestand sei eingeführt worden, um den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu signalisieren, dass der Staat Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nicht als private Angelegenheit betrachte. Diese Zielsetzung bestehe weiterhin.
Kritische Haltung in Nordrhein-Westfalen
Auch Nordrhein-Westfalen sieht eine Abschaffung kritisch. Das Justizministerium erklärte, eine ersatzlose Streichung des Paragrafen sei das falsche Signal in dieser Zeit. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Bild“: „Natürlich müssen Personen des öffentlichen Lebens Kritik aushalten können und natürlich schützt das Strafrecht jeden Bürger. Aber wir müssen die aktuelle gesellschaftliche Realität sehen: Angesichts der Welle von Hass und Hetze, die gerade über ehrenamtliche Kommunalpolitiker hereinbricht, ist jetzt schlicht der falsche Zeitpunkt, um rechtliche Schutzschilde ersatzlos abzubauen.“
Warnung aus Niedersachsen und weitere Schritte
Auch das Land Niedersachsen äußerte sich skeptisch zu einer Abschaffung. Das dortige Justizministerium warnt, eine Streichung würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen.
Die Justizminister der Länder wollen am Donnerstag über einen Antrag Sachsens beraten, den 2021 verschärften Paragrafen 188 StGB wieder abzuschaffen. Die Vorschrift verfolgt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Politiker, wenn diese geeignet sind, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
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