Die Linksfraktion im Bundestag prüft rechtliche Schritte gegen eine Verwaltungsvorschrift aus dem Verteidigungsministerium oder gegen das gesamte Wehrdienstgesetz. Hintergrund ist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die Verfügung als „rechtswidrig“ einstuft. Trotz dieser Einschätzung soll die Regelung nach Angaben des Ministeriums zunächst weitergelten, bis eine Gesetzesänderung beschlossen ist.
Linke lässt rechtliche Möglichkeiten prüfen
Die Linken-Abgeordnete Desirée Becker, die den Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments mit der Erstellung der Expertise beauftragt hatte, sagte dem „Tagesspiegel“: „Hinsichtlich einer etwaigen Klage werden die sich bietenden Möglichkeiten seitens der Fraktion geprüft werden.“ Bei der Untersuchung der Optionen geht es unter anderem darum, inwiefern eine Fraktion eine Organklage auch wegen einer Verwaltungsvorschrift einreichen kann oder dies nur gegen Gesetze als Ganzes möglich ist.
Die Linksfraktion richtet ihren Blick damit sowohl auf die konkrete Verwaltungsvorschrift aus dem Verteidigungsministerium als auch auf das zugrunde liegende Wehrdienstgesetz. Anlass der Prüfung ist das Gutachten, in dem der Wissenschaftliche Dienst die Verwaltungsvorschrift als „rechtswidrig“ bewertet.
Verwaltungsvorschrift soll Gesetzespanne überbrücken
Die Vorschrift soll eine gesetzliche Panne beseitigen, wodurch auch außerhalb des Spannungsfalles Männer im wehrfähigen Alter sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten genehmigen lassen müssen. Obwohl laut Gutachten das Ministerium damit seine Kompetenzen klar überschritten hat, soll die Regelung gelten, bis das Gesetz selbst wieder vom Bundestag geändert wurde.
Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ werde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur.
Ministerium wertet Gutachten intern aus
Zum Gutachten der Linken, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll, sagte die Sprecherin des Ministeriums der dts Nachrichtenagentur: „Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“.
Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin der dts Nachrichtenagentur.
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