Der Kratombaum ist botanisch als Mitragyna speciosa bekannt und wächst in den tropischen Gebieten Südostasiens, vor allem in Thailand, Malaysia, Indonesien und Papua-Neuguinea. Die Blätter des Kratombaums sind dort seit Jahrhunderten Bestandteil des traditionellen Wissens der ländlichen Bevölkerung. In den letzten Jahren hat auch in Europa und den USA das Interesse an den Kratom-Präparaten zugenommen. Zeitgleich haben deutsche Behörden ihre Warnungen vor gesundheitlichen Risiken erheblich ausgeweitet.
Herkunft und traditionelle Verwendung
In den Ursprungsländern werden die Blätter klassisch gekaut oder als Aufguss zubereitet, um z. B. Schmerzen zu lindern oder die körperliche Leistungsfähigkeit bei harter Feldarbeit zu steigern. So beschreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Mitteilung zu Kratom-Zubereitungen auch die traditionelle Anwendung. Inzwischen wird die Pflanze vor allem über das Internet angeboten, und es gibt Pulver, Extrakte, Liquids für Verdampfer und sogar Fruchtgummis. Wer Kratom online kaufen möchte, stößt auf ein reichhaltiges Sortiment verschiedener Sorten und Zubereitungen aus Anbauländern wie Borneo, Sumatra oder Bali.
Wirkstoffe und gesundheitliche Risiken
Die Hauptbestandteile, die für die Wirkung verantwortlich sind, sind die Alkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin. Diese binden an die Opioidrezeptoren unseres Körpers. Abhängig von der Dosierung können verschiedene Effekte auftreten, die von anregend über dämpfend bis hin zu narkotisierend reichen, wie das BfR in seiner Mitteilung 032/2025 vom 4. September 2025 erklärt.
In Fallberichten zeigen sich neurologische Symptome wie Schwindel, Krampfanfälle, Verwirrtheit und Halluzinationen. Zudem wurden kardiovaskuläre Reaktionen wie Herzrasen sowie Schäden an Leber und Nieren festgestellt. Weltweit gibt es bereits mehrere Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom-Präparaten, darunter auch ein Vorfall in Deutschland. Laut BfR steht eine umfassende wissenschaftliche Risikobewertung noch aus, da die verfügbaren Daten nicht ausreichen.
Rechtliche Situation in Deutschland und der EU
In Deutschland ist Kratom derzeit nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt. Daher sind Besitz und Erwerb für Erwachsene nicht strafbar. Eine Zulassung als Arzneimittel existiert jedoch nicht. In einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 warnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eindringlich vor einer medizinischen Verwendung, weil die Sicherheit und Wirksamkeit bislang nicht ausreichend untersucht sei.
Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist Kratom in der EU ebenfalls nicht zugelassen. Es gilt als nicht autorisiertes neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung, weshalb der Verkauf für den menschlichen Verzehr derzeit nicht zulässig ist und Anbieter ihre Produkte häufig mit dem Hinweis „nicht für den menschlichen Verzehr“ versehen. Einige EU-Staaten gehen weiter. In Frankreich sind Kauf und Besitz seit 2020 vollends verboten. Eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene besteht bislang nicht, so dass sich die rechtliche Bewertung von Land zu Land unterscheidet.
Worauf bei der Auswahl von Anbietern geachtet werden kann
Bei der unklaren Datenlage können unabhängige Laboranalysen, sogenannte Certificates of Analysis, ein erster Anhaltspunkt für die Reinheit eines Produkts sein. Solche Prüfungen geben Auskunft über Schwermetallbelastung, mikrobielle Belastung oder den Alkaloidgehalt, sagen jedoch nichts über gesundheitliche Unbedenklichkeit des Konsums aus.
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass es bislang keine verbindlichen Qualitätsstandards für Kratom-Produkte gibt und der Wirkstoffgehalt von Charge zu Charge stark schwanken kann. Angaben zur Herkunft, etwa zur jeweiligen Anbauregion, werden von seriösen Anbietern zunehmend offener kommuniziert.
Die Datenlage zu Kratom ist dünn, während die Aufmerksamkeit der Behörden wächst. Wer sich näher informieren möchte, sollte gesundheitsbezogene Werbeaussagen kritisch hintersuchen und sich vor einer Entscheidung über aktuelle Stellungnahmen von BfR und BfArM informieren. Diese Stellungnahmen werden regelmäßig aktualisiert, da sich die rechtliche und wissenschaftliche Bewertung von Kratom binnen kurzer Fristen ändern kann.
