Die Koalition hat beschlossen, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abzuschaffen. Künftig müssen Beschäftigte wieder ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Weitere Einzelheiten zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses liegen noch nicht vor und sollen nach Angaben der dts Nachrichtenagentur folgen.
Koalitionsausschuss beschließt Ende der telefonischen Krankschreibung
Die Regierungskoalition hat die bislang mögliche telefonische Krankschreibung gestrichen. Das ist eines der Ergebnisse des Koalitionsausschusses.
Künftig muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Damit verschärfen sich die Vorgaben für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit im Vergleich zu der zuvor möglichen telefonischen Regelung.
Wie die dts Nachrichtenagentur mitteilte, sollen zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses „gleich weitere Details“ veröffentlicht werden. Weitere Informationen zu den konkreten Regelungen oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens lagen zunächst nicht vor.
