Das Bundeskabinett hat am Mittwoch im Bendlerblock mehrere Gesetzesvorhaben mit Verteidigungsbezug beschlossen. Kernpunkte sind ein Reservestärkungsgesetz, ein Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz sowie Eckpunkte zur Novellierung von Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sollen damit Reserve, Infrastruktur und rechtliche Vorsorge im Verteidigungsbereich neu geordnet und beschleunigt werden.
Reserve der Bundeswehr soll deutlich wachsen
Das Bundeskabinett hat ein Reservestärkungsgesetz auf den Weg gebracht, das die Reserve der Bundeswehr bis 2033 auf mindestens 200.000 Mann erhöhen soll. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wird im Zuge dessen die Praxis der „doppelten Freiwilligkeit“ abgeschafft. Künftig sollen Reservisten verpflichtend zu Dienstleistungen herangezogen werden können.
Arbeitgeber sollen im Vorfeld über die Heranziehung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen. Ziel ist es laut Verteidigungsministerium, die Einsatzfähigkeit der Reserve systematisch zu erhöhen und ihre Einbindung in die Gesamtstruktur der Bundeswehr zu festigen.
Schnellere Bauvorhaben für militärische Liegenschaften
Ebenfalls beschlossen wurde das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz. Es soll die Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschleunigen, um die Betriebs- und Funktionssicherheit der militärischen Liegenschaften sicherzustellen, wie das Verteidigungsministerium mitteilte.
Dazu sieht das Gesetz Erleichterungen im Umwelt- und Naturschutzrecht vor. Diese sollen nach Angaben des Verteidigungsministeriums mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar sein. Auf diese Weise sollen bauliche Maßnahmen an Standorten der Bundeswehr schneller umgesetzt werden können.
Eckpunkte zu Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen
Zusätzlich beschloss das Kabinett die gemeinsam durch das Bundesverteidigungsministerium und das Bundesinnenministerium erarbeiteten Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Diese Eckpunkte sollen als Grundlage für eine spätere Gesetzesnovelle dienen. Laut Verteidigungsministerium steht dabei die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund, um Vorsorge und Sicherstellung im Verteidigungsfall zu regeln.
