Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Beamte in Sachsen-Anhalt aufgerufen, sich gegen rechtswidrige Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu stellen. Sie betonte die Pflicht zur Remonstration und verwies auf den Eid auf die Verfassung. Auch Staatsanwälte würden sich laut Hubig nicht an illegale Anordnungen halten.
Remonstrationspflicht und verfassungsgemäßes Handeln
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) rief Beamte in Sachsen-Anhalt dazu auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. "Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern", sagte Hubig den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ (Samstagausgaben).
"Er kann sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde."
Unabhängigkeit der Justiz und Weisungsrecht
Mit Blick auf eine mögliche AfD-Regierung betonte Hubig, Richter seien unabhängig. Sie sei überzeugt, dass sich die Justiz gegen Einflussnahme wehren würde. Bei Staatsanwaltschaften gelte jedoch ein begrenztes ministerielles Weisungsrecht als Teil der Exekutive.
Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung, sagte Hubig. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten". Sie habe keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden.
Rechtliche Mittel des Bundes gegen Landesregierungen
Die Ministerin verwies darauf, dass der Bund gegen Rechtsverstöße von Landesregierungen vorgehen könne. Die Länder seien an das Grundgesetz gebunden. Zudem gelte das Prinzip der Bundestreue, das Bund und Länder zur Rücksichtnahme verpflichte.
Verletze ein Bundesland seine Pflichten, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen. Zusätzlich bestehe der sogenannte Bundeszwang.