Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz – 65-Prozent-Regel fällt weg
Der Bundestag hat am Freitag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ablöst. Damit wird ein zentrales Wahlkampfversprechen von Union und SPD umgesetzt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die 65-Prozent-Regel, die neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben sollte, entfällt. Stattdessen setzt die Koalition auf Technologieoffenheit und eine schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe.
Biomethan-Anteil in Heizungen steigt bis 2040
Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil an Biomethan oder Bioheizöl nutzen, beginnend bei 10 Prozent. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 60 Prozent steigen, wie die Westfälische Allgemeine (WA) und die Zeit berichten. Das direkte Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 wird gestrichen, stattdessen sollen Brennstoffe bis zu diesem Jahr vollständig klimaneutral sein. Die genauen Vorgaben für die Grüngasquote, die ab 2028 für Energieversorger gelten soll, werden in einem separaten Gesetz bis Dezember 2026 festgelegt, wie die dpa meldet.
Vermieter müssen Heizkosten teilen
Für Vermieter gibt es eine neue Regelung: Wer sich für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen und darf diese nicht vollständig auf die Mieter umlegen. Dies soll steigende Mietkosten durch teurere Biobrennstoffe abfedern, wie die WA schreibt. Umweltverbände und die Grünen kritisieren das Gesetz scharf. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnet es als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ und warnt vor einer Klimaschutzlücke, da die Ziele zur CO2-Reduktion schwerer zu erreichen seien.
Förderung für Wärmepumpen wird reduziert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird angepasst, um die neuen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ab Juli 2026 gelten dreistufige Einkommensboni und ein Familienzuschlag, während die Förderung für Wärmepumpen schrittweise gesenkt wird, wie topagrar.com berichtet. Die Förderung soll sozial ausgewogener und kosteneffizienter werden, doch Branchenverbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnen vor Fehlsteuerungen, die fossile Heizsysteme begünstigen könnten.
Linke scheitert mit Klage gegen Heizungsgesetz
Kritik kommt auch von der Linken, die vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz eingereicht hat. Die Fraktion wirft der Koalition vor, das Gesetz „durchgepeitscht“ zu haben, ohne ausreichende Informationen über die Klimafolgen vorzulegen. Das Gericht wies die Klage zwar ab, doch weitere Klagen von Umweltverbänden werden erwartet.
Trotz der Änderungen bleibt die Förderung für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen mindestens bis 2029 bestehen. Die Regierung betont, dass niemand zum Heizungstausch gezwungen wird und rät zu individueller Energieberatung, da jedes Gebäude unterschiedliche Voraussetzungen habe.
