Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem Gutachten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines geplanten Diäten-Deckels für Linken-Bundestagsabgeordnete geäußert. Die Linken-Vorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner wollen die Gehälter ihrer Abgeordneten auf den deutschen Durchschnittslohn von 2.850 Euro netto im Monat begrenzen, stoßen damit aber auf Widerstand in der eigenen Fraktion. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet, dass das Gutachten insbesondere die Höhe des vorgesehenen Deckels kritisiert.
Gutachten sieht Unzulässigkeit des niedrigen Deckels
Die Linken-Vorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner wollen, dass ihre Abgeordneten künftig ihr Gehalt auf Höhe des deutschen Durchschnittslohns bei 2.850 Euro netto im Monat deckeln. Über diesen Vorstoß soll der kommende Bundesparteitag im Juni abstimmen. In der Linken-Fraktion stößt der Plan laut Bericht auf massiven Widerstand.
Das Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte, kommt zu dem Schluss, dass ein verpflichtendes Deckelungsmodell im Grundsatz zwar zulässig sein dürfte – allerdings wohl nicht auf einem so niedrigen Niveau. Das Gutachten verweist auf das Abgeordnetengesetz, wonach die Existenzgrundlage und damit die Unabhängigkeit der Abgeordneten nicht mehr gesichert seien, wenn sie über weniger als die Hälfte ihrer Abgeordnetenentschädigung verfügen können.
„Legt man diesen Maßstab bei der zulässigen Höhe einer Deckelungsregelung zugrunde, würde den Abgeordneten bei einer Deckelung ihrer Diäten auf aktuell 2.850 Euro weniger als die Hälfte der ihnen gesetzlich zustehenden 11.833,47 Euro verbleiben, so dass diese Gestaltung unzulässig sein dürfte“, heißt es in dem Gutachten, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Arndt: Vorschlag „klar verfassungswidrig“
Arndt bewertete das Ergebnis des Gutachtens gegenüber dem „Spiegel“ als eindeutig. Der wissenschaftliche Dienst nenne keine Mindestgrenze für die notwendige Abgeordnetenentschädigung, stelle aber fest, dass diese der Bedeutung des Amtes entsprechen müsse und deshalb offenbar deutlich über dem Existenzminimum liegen müsse. Der Vorschlag des Parteivorstandes unterbiete selbst dieses an der Pfändungsgrenze orientierte Existenzminimum und sei deshalb „klar verfassungswidrig“, sagte Arndt dem Nachrichtenmagazin.
Seit Monaten lähme die Diskussion um den Gehaltsdeckel nach den Worten von Arndt die Arbeit der Linken, treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und werde wichtige inhaltliche Debatten auf dem kommenden Parteitag überlagern, warnte der Abgeordnete im „Spiegel“.
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