Die Grünen-Politikerinnen Franziska Brantner und Katharina Dröge haben einen „Krisenaktionsplan“ vorgelegt, der Familien beim Erwerb von Immobilien entlasten und die Wirtschaft von Bürokratie befreien soll. Zugleich fordern sie steuerliche Verschärfungen für besonders hohe Einkommen und einen Ausbau der Grunderwerbssteuer für Mehrfachkäufe von Immobilien.
Grunderwerbssteuer: Entlastung für Familien, Aufschlag für Mehrfachkäufe
Im Mittelpunkt des Plans steht ein Vorschlag zur Reform der Grunderwerbssteuer. Familien sollen demnach beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie entlastet werden. „Familien sollten einmal im Leben die Chance haben, grunderwerbssteuerfrei eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben. So wollen wir den Vermögensaufbau erleichtern“, schreiben Franziska Brantner und Katharina Dröge in dem achtseitigen Papier, über das der „Spiegel“ berichtet. Im Gegenzug solle für „alle folgenden Erwerbe eine höhere Grunderwerbssteuer fällig sein“, heißt es weiter in dem Papier.
Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenkatalogs unter dem Titel „Ein Krisenaktionsplan für spürbare Entlastung und langfristige Resilienz“, den beide Grünen-Politikerinnen flügelübergreifend verantworten. Brantner gehört zum Realo-Flügel der Grünen, Dröge zum linken Flügel der Partei.
Entlastung der Wirtschaft und niedrigere Stromsteuer
Neben Maßnahmen für den Immobilienerwerb enthält der Krisenaktionsplan Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft. Die Grünen-Politikerinnen wollen Unternehmen von Bürokratie befreien und zugleich die Stromsteuer für Haushalte sowie für kleinere und mittlere Unternehmen senken. Diese Maßnahme dürfe nicht nur für die große Industrie gelten, heißt es in dem Papier.
Neue Steuerstufe für sehr hohe Einkommen
Im steuerpolitischen Teil des Papiers fordern Brantner und Dröge eine stärkere Belastung von Gutverdienern. Für „sehr hohe Einkommen deutlich über dem heutigen Spitzen-, aber unter dem Reichensteuersatz wollen wir eine neue Tarifstufe einführen“, heißt es in dem Papier. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro – für zusammenveranlagte Paare 240.000 Euro – soll diese Tarifstufe bei 45 Prozent starten und ab 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro bei Zusammenveranlagung bei 48 Prozent liegen.
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