# Gesetz: Schnellere Scheidung und besserer Schutz bei Gewalt Datum: 22.05.2026 01:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/gesetz-schnellere-scheidung-und-besserer-schutz-bei-gewalt-715014/ --- Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, das Eherecht entsprechend zu ändern und Betroffene zudem besser vor weiterer Gefährdung in familiengerichtlichen Verfahren zu schützen. Die Neuregelung soll insbesondere das sogenannte Trennungsjahr lockern und die Geheimhaltung von Wohnorten erleichtern. ## Gesetzentwurf für schnellere Scheidungen bei Gewalt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem Gesetzentwurf das Scheidungsrecht für Opfer häuslicher Gewalt reformieren. Der Entwurf, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten, soll Betroffenen ermöglichen, eine Ehe schneller zu beenden. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es in dem Dokument, aus dem die Funke-Mediengruppe zitiert. „Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung“, so die Ministerin weiter. ### Unzumutbare Härte als Scheidungsgrund präzisiert In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist bislang nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres. Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist. Damit sollen Fälle häuslicher Gewalt ausdrücklich erfasst und rechtlich klarer gefasst werden. ### Besserer Schutz von Wohnorten vor Familiengerichten Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Betroffene von häuslicher Gewalt dürften nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Die SPD-Politikerin will einführen, dass die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. „Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück