Die EU-Kommission plant eine Reform des Vergaberechts, um öffentliche Aufträge stärker als Instrument zur Förderung europäischer Unternehmen zu nutzen. Künftig sollen bis zu 30 Prozent der Vergabekriterien nicht mehr allein vom Preis abhängen, sondern etwa von der Herkunft der Anbieter und der Ausrichtung ihrer Angebote. Öffentliche Auftraggeber sollen mehr Spielraum erhalten, Kriterien wie „Made in EU“, Umweltfreundlichkeit oder soziale Aspekte zu gewichten. Laut einem Bericht der FAZ steht der offizielle Vorschlag der Kommission nach der Sommerpause an.
Mehr Gewicht für „Made in EU“ bei öffentlichen Aufträgen
Die Europäische Kommission will die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU gezielt zur Förderung europäischer Unternehmen nutzen. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf Quellen in der Kommission. Bis zu 30 Prozent der Vergabe sollen sich demnach künftig nicht am Preis des Bieters orientieren, sondern an anderen Kriterien. Eines davon ist, ob der Bieter aus der EU kommt, beziehungsweise seine Produkte zum Großteil in der EU fertigt („Made in EU“).
Darüber hinaus kann die öffentliche Hand berücksichtigen, wie sozial, umweltfreundlich oder innovativ ein Angebot ausgerichtet ist. Der Vorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts soll nach der Sommerpause offiziell vorgelegt werden.
Spielräume für Auftraggeber bei der Gewichtung
Wie die öffentliche Hand die vier Kriterien auf die 30 Prozent verteilt, ist ihr nach dem Vorschlag überlassen. Sie kann komplett auf „Made-in-EU“-Vorgaben setzen oder sie mit anderen Anforderungen kombinieren. Sie kann auch allein grüne oder soziale Anforderungen vorgeben oder die Vergabe zu 100 Prozent vom Preis abhängig machen.
Niemand soll demnach zu „Made in EU“ gezwungen werden. Dafür sollen die neuen Vorgaben aber für alle Sektoren gelten. Ausgenommen sind nur Ausschreibungen, für die – wie im Industrie-Beschleuniger-Gesetz (IAA) – ohnehin schon Vorgaben zu „Made in EU“ festgeschrieben sind.
Bisherige Praxis und interne Debatte in der Kommission
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist es auch schon heute möglich, andere Kriterien als den Preis heranzuziehen. Die meisten Ausschreibungen werden aber, auch aus Sorge vor Rechtsunsicherheit, weiterhin nach dem niedrigsten Preis vergeben. Das will die Kommission mit ihrem Vorstoß ändern. Der Vorschlag kann sich bis zum September noch ändern. Es gibt in der Kommission Stimmen, die vor einer zu starken Abschottung warnen.
