Die Europäische Kommission erstellt offenbar nur selten systematische Folgenabschätzungen für ihre Gesetzesvorhaben und verstößt damit gegen eigene Vorgaben. Nach einer Untersuchung des Wirtschaftsverbands Gesamtmetall kamen im vergangenen Jahr auf Hunderte neue Richtlinien, Verordnungen und technische Rechtsakte lediglich 25 sogenannte „Impact Assessments“. Während Gesamtmetall vor einem „gefährlichen“ Umgang mit den Instrumenten warnt, verweist die Brüsseler Behörde auf den vorwiegend technischen Charakter vieler Vorschriften.
Wirtschaftsverband kritisiert „laxen Umgang“
Im vergangenen Jahr brachte die Brüsseler Behörde 123 Richtlinien und Verordnungen auf den Weg und nahm mehr als 1.000 technische Rechtsakte an, erstellte aber nur 25 sogenannte „Impact Assessments“. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Untersuchung des Wirtschaftsverbands Gesamtmetall hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, betonte die besondere Bedeutung solcher Prüfungen in der Europäischen Union. „Folgenabschätzungen von geplanten Gesetzen sind gerade in der EU nötig und sinnvoll, denn es sind ja 27 verschiedene Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten betroffen“, sagte Zander laut „Welt am Sonntag“. Oft würden auch grenzüberschreitende oder den gesamten Binnenmarkt betreffende Regelungen erlassen. „Deshalb ist der laxe Umgang mit den Folgenabschätzungen auf EU-Ebene verwunderlich, falsch und gefährlich“, so Zander gegenüber der „Welt am Sonntag“.
Kommission verweist auf technischen Charakter vieler Vorgaben
Brüsseler Beamte verteidigten das Vorgehen der Kommission. Die Zahl von 25 Folgenabschätzungen solle nicht mechanisch mit der Zahl aller Rechtsakte der Kommission verglichen werden, sagte ein Sprecher der Behörde nach Angaben der „Welt am Sonntag“. Denn die große Mehrheit der Vorschriften regele bloß technische Details und verursache keine Belastungen. Vollständige Folgenabschätzungen seien hier unnötig. Sie würden laut Sprecher dort erstellt, „wo politische Entscheidungen zu treffen seien und mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen zu rechnen sei“.
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