Die EU-Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung über 1,3 Milliarden Euro zur Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen genehmigt. Mit der Förderung sollen Moorböden als natürliche CO2-Speicher reaktiviert und so Treibhausgasemissionen verringert werden. Eigentümer und Bewirtschafter entwässerter Flächen, die sich zur Wiedervernässung verpflichten, können umfangreiche finanzielle Unterstützung erhalten.
1,3 Milliarden Euro für Wiedervernässung von Moorflächen
Die EU-Kommission teilte am Dienstag mit, dass sie eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Milliarden Euro genehmigt hat, die sich auf die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen konzentriert. Ziel der Regelung ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern, indem Moorflächen als natürliche CO2-Speicher wiederhergestellt werden. Die Regelung sieht vor, dass Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen, die sich zur Wiedervernässung verpflichten, finanzielle Unterstützung erhalten.
Umfang der förderfähigen Kosten
Die Regelung deckt verschiedene Kosten ab, darunter vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen während der Durchführung, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und können bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten abdecken. Um Anreize für die Teilnahme zu schaffen, können Beihilfeempfänger, die sich innerhalb eines Jahres entscheiden, einen Bonus von 20 Prozent erhalten.
Bewertung durch die EU-Kommission
Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie zur Förderung eines Wirtschaftszweigs beiträgt, einen Anreizeffekt hat und geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen. Die Beihilfe sei angemessen und habe nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.
„Die Wiedervernässung entwässerter Moorflächen in der EU ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Klimaziele, bringt aber auch Herausforderungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit sich“, sagte Teresa Ribera, EU-Kommissionsvize, laut Mitteilung der Kommission. „Die heute genehmigte Regelung bietet wichtige Anreize für die Entwicklung neuer, nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger.“
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