Im Deutschen Ethikrat ist ein Streit über die rechtliche Zulassung altruistischer Leihmutterschaft in Deutschland entbrannt. Mehrere Mitglieder widersprechen Überlegungen von Ratsvorsitzendem Helmut Frister, ein solches Modell unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Sie verweisen auf Risiken für Frauen und Kinder sowie auf ausländische Regelungen.
Widerspruch gegen Überlegungen des Ethikratsvorsitzenden
Mitglieder des Deutschen Ethikrats haben Überlegungen ihres Vorsitzenden Helmut Frister zur Zulassung altruistischer Leihmutterschaft in Deutschland zurückgewiesen. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Die Ethikratsmitglieder Jochen Sautermeister und Gregor Thüsing wenden sich demnach gegen entsprechende Pläne. „Anstatt ideale Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft rechtlich konstruieren zu wollen, um problematische Konstellationen auszuschließen, sollte zum Schutz der Würde der Frauen und der Würde des Kindes auch die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleiben“, sagte Sautermeister der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Warnung vor Risiken und Instrumentalisierung
Thüsing betonte laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“, gesundheitliche Risiken, psychischer Druck „und insbesondere die Instrumentalisierung“ seien auch im altruistischen Modell gegeben. Um zu verhindern, dass das Leihmutterschaftverbot umgangen wird, sei ein Blick nach Italien hilfreich. „Wenn der deutsche Staat die Risiken und Gefährdungen der Leihmutterschaft aus guten Gründen nicht will, dann ist der Schritt, den Italien vor zwei Jahren gegangen ist, konsequent und richtig“, sagte Thüsing der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. In Italien ist es verboten, die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch zu nehmen.
Frister zeigt sich beim Thema „gespalten“
Frister hatte am Dienstag im Deutschlandfunk gesagt, er sei bei dem Thema „gespalten“, da es schwierig sei, Schutzmechanismen „wirklich in der Praxis durchzusetzen“. Er neige aber eher dazu, die altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, sagte Frister im Deutschlandfunk.
