Die Zahl der Menschen, die wegen häuslicher Gewalt eine sogenannte spanische Fußfessel tragen müssen, wird nach Einschätzung des hessischen Justizministeriums bundesweit von derzeit 23 auf voraussichtlich rund 400 steigen. Hintergrund ist der Ausbau der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, die für alle 16 Bundesländer arbeitet und in Hessen angesiedelt ist. Das Gesetz zur Ausweitung des Einsatzes der Fußfessel soll am 1. April 2027 in Kraft treten.
Überwachungsstelle bereitet sich auf deutlichen Anstieg vor
Nach Angaben eines Sprechers des hessischen Justizministeriums, der sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ äußerte, soll die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) personell ausgebaut werden. Die GÜL besteht seit 2012 und überwacht für alle 16 Bundesländer per elektronischer Überwachung bestimmte Personen. Wegen des absehbaren Anstiegs der Fälle soll die Zahl der Mitarbeiter, die derzeit bei etwa 30 liegt, erhöht werden.
„Weil die Überwachungsstelle noch ausgebaut werden muss, tritt das Gesetz auch erst am 1. April 2027 in Kraft“, hieß es laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Zur genauen Zahl der zusätzlichen Beschäftigten machte der Sprecher keine Angaben. Die Kosten verteilten sich nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Einwohnerzahl und das Steueraufkommen berücksichtigt, auf die Bundesländer, sagte der Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Zahl der überwachten Personen und Funktion der Fußfessel
Derzeit überwache die Stelle insgesamt 149 Menschen elektronisch, sagte der Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Darunter seien Straftäter und Gefährder, 23 von ihnen trügen eine „spanische Fußfessel“. „Wir erhöhen die personellen Kapazitäten und wollen damit Anfang des Jahres fertig sein“, hieß es weiter. Man rechne mit 400 Fällen und orientiere sich daran, sagte der Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Die „spanische Fußfessel“ gibt dem potenziellen Opfer bei Bedarf ein Signal, wenn sich der potenzielle Täter trotz eines Annäherungsverbots nähert. Dann kann die Polizei eingreifen, wie der Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erläuterte.
