Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Anja Weisgerber spricht sich gegen eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Schutz von Kindern vor digitaler Vernachlässigung aus. Bundesfamilienministerin Karin Prien hält eine solche Reform hingegen für notwendig, um die elterliche Medienerziehung rechtlich zu rahmen und eine normierende Wirkung zu erzielen.
Weisgerber pocht auf Elternrecht
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Anja Weisgerber lehnt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, um Kinder vor digitaler Vernachlässigung zu schützen. Nach Auffassung der CSU-Politikerin seien vornehmlich die Eltern in der Pflicht für eine entwicklungsangemessene Medienerziehung ihrer Kinder, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagausgabe. Das Elternrecht sei ein hohes Gut, in welches nicht vorschnell eingegriffen werden dürfe. Nur wenn eine Kindeswohlgefährdung bestehe, sei dies gerechtfertigt. Dafür bedürfe es keiner Änderung des BGB. „Deswegen folge man dem Vorschlag nicht“, sagte Weisgerber der „Süddeutschen Zeitung“.
Prien wirbt für familienrechtlichen Rahmen
Bundesfamilienministerin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Karin Prien hatte bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Handlungsempfehlungen einer Kommission zur Regulierung von Social Media im Jugendschutz gesagt, sie wolle die „elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen“. Die BGB-Änderung soll aus Priens Sicht vor allem eine normierende Wirkung haben, ähnlich wie bei der Einführung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000. Darüber wolle sie unverzüglich mit der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprechen. In Extremfällen könne das Jugendamt eingreifen.
