Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, zeigt sich offen für eine Anhebung der Reichensteuer, um Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen zu ermöglichen. Zugleich warnt er vor einer zusätzlichen Belastung der oberen Einkommen und dringt auf einen Kompromiss mit der SPD. Kern seiner Überlegungen ist eine Reform des Einkommensteuertarifs, bei der der Spitzensteuersatz später greift, ohne dass Großverdiener insgesamt weniger Steuern zahlen.
CDU-Finanzpolitiker signalisiert Gesprächsbereitschaft
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU, betonte im Gespräch mit dem „Spiegel“ seine grundsätzliche Zurückhaltung gegenüber höheren Belastungen für hohe Einkommen. „Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. Zugleich stellte er klar: „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“
Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern. „Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er dem „Spiegel“. Der Eckwert betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns; in den Sechzigerjahren seien es einmal das 18-Fache gewesen. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Anhebung des Spitzensteuersatz-Eckwertes und Folgen
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz hätte nach Güntzlers Darstellung jedoch Nebenwirkungen. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler dem „Spiegel“. Hintergrund sei, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert – derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr – befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt werde.
Unter dem Strich würde damit auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler dem „Spiegel“. Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden. Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler gegenüber dem „Spiegel“.
Der Unionspolitiker betonte zugleich, seine Überlegungen stünden nicht im Widerspruch zu innerparteilichen Positionen. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“ Es gehe, so Güntzler im „Spiegel“, nicht nur um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfalle, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.
Rolle in der Unionsfraktion und Schutz des Mittelstands
Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Nach Angaben des „Spiegel“ ist er seit Wochen sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch. Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er laut „Spiegel“ die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler nach Darstellung des Magazins als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden. Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Diese Unternehmen lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler dem „Spiegel“.
✨ mit KI bearbeitet