Das Bandlastprivileg für große Stromverbraucher in der Industrie wird bis Ende 2031 verlängert. Das kündigte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller bei Politico an. Ursprünglich sollte die Regelung bereits 2028 auslaufen. Die Bundesnetzagentur will die Änderung an diesem Mittwoch bekannt geben.
Verlängerung der Übergangszeit für energieintensive Unternehmen
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller begründete die Verlängerung des Bandlastprivilegs mit dem Anpassungsbedarf der Industrie. „Die Übergangszeit wollen wir nochmal deutlich erweitern, weil wir sehen, dass Unternehmen erst investieren müssen, um flexibler zu sein, dass sie sich darauf vorbereiten, einstellen müssen“, sagte Müller bei Politico. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Bundesnetzagentur, der energieintensiven Industrie auch nach wie vor ein Produzieren in Deutschland zu ermöglichen.
Über das Bandlastprivileg erhalten energieintensive Industrien wie Chemie-, Papier- und Glashersteller deutlich reduzierte Netzentgelte, wenn sie auf mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr kommen. Die Stunden sind ein Maß dafür, wie gleichmäßig Unternehmen ihren Strom abnehmen.
Anpassung an ein Stromsystem mit schwankender Erzeugung
Müller verwies darauf, dass die bisherige Ausgestaltung des Bandlastprivilegs auf einem anderen Stromsystem beruhte. „Das passte zu einer Welt, wo wir aus großen Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken sehr gleichförmig Strom produziert haben und ein Interesse hatten, dass er genauso verbraucht wird“, sagte Müller. Mit dem Hochlauf erneuerbarer Energien schwanke die Strommenge im Markt jedoch stärker. „Darum ist die neue Kunst im Stromsystem der Zukunft, auch flexibler Strom zu verbrauchen“, so Müller bei Politico.
Entsprechend solle auch die Subvention angepasst werden, um flexibles Abnahmeverhalten zu belohnen und eine europarechtskonforme Lösung zu finden. Ziel sei es, die Vorteile niedriger Netzentgelte künftig stärker an Bedingungen der Flexibilität zu knüpfen.
Modellversuch mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden
Vor diesem Hintergrund läuft derzeit ein Modellversuch der Bundesnetzagentur mit sechs relevanten Unternehmen, unterstützt von den Wirtschaftsverbänden BDI und DIHK. „Das läuft bis Ende diesen Jahres, sodass wir dann Anfang 27 eine generelle Regelung sozusagen ergänzend zu der […] Bestandsschutzregelung erlassen können, die dauerhaft niedrige Netzentgelte ermöglicht, bei europarechtskonformer Gegenleistung in Form von Flexibilität“, sagte Müller bei Politico.
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