Die Bundesnetzagentur hat die Ende 2025 genehmigten Trassenentgelte für das deutsche Bahnnetz aufgehoben und neu festgesetzt. Während sich die Preise für Fern- und Güterverkehr deutlich verringern, steigen sie für den Schienennahverkehr spürbar. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das eine bisherige Begrenzung der Entgeltsteigerungen im Nahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt.
Trassenentgelte neu festgesetzt
Die Bundesnetzagentur hat die Ende letzten Jahres genehmigten Trassenentgelte für das deutsche Bahnnetz aufgehoben und neu festgesetzt. Demnach sinken die Trassenpreise für den Fernverkehr und den Güterverkehr, während Verkehrsunternehmen im Nahverkehr künftig höhere Entgelte zahlen müssen.
Auslöser der Neuregelung ist das EuGH-Urteil vom 19. März 2026, mit dem die sogenannte „Trassenpreisbremse“ für den Nahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt worden war. Durch diese Regelung waren die jährlichen Erhöhungen der Trassenentgelte im Nahverkehr unabhängig von den tatsächlichen Infrastrukturkosten begrenzt worden.
Mehrkosten im Nahverkehr, Entlastung für Fern- und Güterverkehr
Gestiegene Kosten der DB InfraGO mussten bislang vor allem vom Fern- und Güterverkehr getragen werden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur steigen die Trassenentgelte bei der DB InfraGO für den Nahverkehr nun um neun Prozent. Gleichzeitig werden die Entgelte für den Fernverkehr um 17 Prozent und für den Güterverkehr um zwölf Prozent gesenkt.
Im DB RegioNetz fallen die Änderungen ähnlich aus: plus elf Prozent im Nahverkehr, minus 18 Prozent im Fernverkehr und minus 14 Prozent im Güterverkehr. Insgesamt wird der Nahverkehr auf der Schiene mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet, während Fern- und Güterverkehr in gleicher Höhe entlastet würden, teilte die Bundesnetzagentur mit.