Bund und Länder nähern sich offenbar einer Einigung auf eine grundlegende Finanzreform. Nach übereinstimmenden Berichten aus Bund und Ländern zeichnet sich ein Kompromiss zur neuen Verteilung finanzieller Lasten ab, der beim Treffen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und den Ministerpräsidenten Ende Juni beschlossen werden könnte. Kern der Reform ist die Einführung des Prinzips, dass derjenige, der neue Leistungen veranlasst, auch für die dadurch entstehenden Kosten aufkommt.
Fortschritte bei Verhandlungen zur Finanzverteilung
Bund und Länder stehen nach einem Jahr intensiver Gespräche kurz vor einer Verständigung über die künftige Aufteilung ihrer Kosten, etwa für neue Sozialausgaben. Man sei bei den Verhandlungen über eine neue Verteilung von finanziellen Lasten vorangekommen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf mehrere mit den Gesprächen vertraute Personen. Es zeichne sich demnach ein Kompromiss ab, der beim anstehenden Treffen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit den Ministerpräsidenten Ende Juni beschlossen werden könnte.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ein neues Grundprinzip zu verankern: Wer eine Leistung bestellt, soll sie bezahlen, die sogenannte Veranlassungskonnexität. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Prinzips hatten Bund und Länder jedoch bislang unterschiedliche Vorstellungen, weshalb eine Reform als schwierig galt.
Veranlassungskonnexität nur für neue Ausgaben
Nun rücke eine Verständigung in greifbare Nähe, hieß es in der Bundesregierung und bei Ländervertretern übereinstimmend. Nach diesen Angaben ist der Bund bereit, die Veranlassungskonnexität einzuführen. Vorgesehen ist, dass sie nur für Gesetze gelten soll, die neue Ausgaben verursachen.
Die Länder hatten ursprünglich gefordert, dass sie und die Kommunen grundsätzlich auch für Mindereinnahmen durch Steuergesetze kompensiert werden. Zudem soll der Bund bei der Mittelverteilung profitieren, wenn er mit seinen Gesetzen dafür sorgt, dass die Ausgaben bei Ländern und Kommunen für Leistungen wieder sinken.
Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Mit der geplanten Reform sollen die finanziellen Verantwortlichkeiten zwischen den staatlichen Ebenen klarer zugeordnet werden. Im Mittelpunkt steht dabei, wie neue finanzielle Lasten – insbesondere aus Sozialausgaben – künftig verteilt werden und inwieweit der Bund an Einsparungen bei Ländern und Kommunen beteiligt wird, wenn seine Gesetzgebung dort zu sinkenden Ausgaben führt.
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