Weniger Auswahl für Neukunden, aber Entwarnung für Bestandsmitglieder: Die Betriebskrankenkasse BKK firmus ist ab sofort nicht mehr in ganz Deutschland frei wählbar. Grund dafür sind rechtliche Vorgaben und Veränderungen bei den Trägerunternehmen – mit spürbaren Folgen für den Wettbewerb im Gesundheitssystem.
Warum die Kasse nicht mehr überall wählbar ist
Hintergrund der Entscheidung ist eine Besonderheit im deutschen Krankenkassenrecht: Betriebskrankenkassen dürfen nur dort neue Mitglieder aufnehmen, wo ihre Trägerunternehmen auch tatsächlich Standorte haben. Diese Regel wird regelmäßig überprüft. Genau hier liegt das Problem. In den vergangenen Jahren haben sich bei den Stammunternehmen der BKK firmus strukturelle Veränderungen ergeben. Die Folge: Nicht mehr alle Bundesländer sind durch entsprechende Betriebsstätten abgedeckt. Deshalb darf die Kasse nun in sechs Bundesländern keine neuen Versicherten mehr aufnehmen. Betroffen sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Keine Änderungen für bestehende Versicherte
Für die rund 1,1 Millionen Versicherten gibt es jedoch eine klare Botschaft: Es bleibt alles beim Alten. Wer bereits Mitglied ist, kann weiterhin alle Leistungen wie gewohnt nutzen – unabhängig davon, ob er oder sie in einem der betroffenen Bundesländer lebt. Auch künftig bleibt ein Wechsel zur BKK firmus möglich, allerdings nur für Menschen, die entweder in einem der weiterhin geöffneten Bundesländer wohnen oder dort arbeiten. Trotz der Einschränkung können nach Angaben der Kasse noch etwa 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland das Angebot nutzen.
Kritik am System: „Ungleiche Spielregeln“
Bei der BKK firmus sorgt die Entwicklung dennoch für deutliche Kritik. Vorstand Dirk Harrer sieht darin einen Rückschritt für den Wettbewerb im Gesundheitswesen. „Das Kassenwahlrecht – ein hohes und bewährtes Gut im Sinne der Versicherten – wird durch eine solche Regelung ad absurdum geführt. Sie macht unser Erstreckungsgebiet abhängig von den organisatorischen Entwicklungen unserer Trägerunternehmen, die wir nicht beeinflussen können. Es handelt sich um ungleiche Spielregeln für die verschiedenen Kassenarten. Das ist nichts, wovon die Versicherten profitieren – ganz im Gegenteil“, so Harrer. Tatsächlich gilt für andere Kassenarten, etwa Ersatzkassen, eine bundesweite Öffnung unabhängig von solchen Voraussetzungen. Aus Sicht der BKK firmus sollte das Gesetz deshalb reformiert werden, um allen gesetzlich Versicherten ein freies Wahlrecht zu ermöglichen.
Erfolgskurs soll trotzdem weitergehen
Ungeachtet der Einschränkungen hält die Kasse an ihrer bisherigen Strategie fest. Dazu zählen ein vergleichsweise niedriger Zusatzbeitrag, der mindestens im Jahr 2026 stabil bleiben soll, ein vielfach ausgezeichneter Kundenservice sowie der Ausbau digitaler Angebote. Auch zusätzliche Leistungen bleiben bestehen. Dazu gehört unter anderem ein Zuschuss von 100 Euro für die professionelle Zahnreinigung. Zudem betreut die BKK firmus neben ihren Versicherten auch rund 240.000 Arbeitgeber.