Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Schießtrainer im sächsischen Munitionsskandal teilweise aufgehoben. Die waffenrechtlichen Vorwürfe müssen nun neu verhandelt werden. Betroffen ist ein Fall aus dem Jahr 2018 mit 7.000 Schuss Munition.
Rechtsfehler bei Landgerichtsurteil
Ein Schießtrainer des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen war zuvor wegen veruntreuender Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Freisprüche von zwei weiteren Angeklagten – dem Kommandoführer und einem Einsatzbeamten – sowie die Revision des Verurteilten selbst verwies der BGH-Senat jedoch zurück.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden hatten der Kommandoführer und der Schießtrainer 2018 ein Schießtraining bei einem privaten Ausbilder in Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Der Schießtrainer überließ dem Ausbilder heimlich "Munitionsskandal" als Bezahlung.
Neue Prüfung der waffenrechtlichen Vorwürfe
Das Landgericht hatte den Schießtrainer nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil der Transport der Munition als dienstlich veranlasst galt. Der Bundesgerichtshof sah dies anders: Die heimliche Abgabe der Munition sei keine dienstliche Tätigkeit gewesen.
Die Verurteilung des Schießtrainers hob der BGH daher auf. Das Landgericht muss die waffenrechtlichen Vorwürfe nun in einem zweiten Rechtsgang neu prüfen (Urteil vom 26. August 2026 – 5 StR 401/25).