Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern müssen nach einer Beförderung weiterhin unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen und wies damit die Revision eines Unternehmens zurück, das über den Dienst Uber X Mietwagenfahrten vermittelt.
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Taxigenossenschaft aus Köln gegen ein Unternehmen geklagt, welches über den Dienst Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Ein Fahrzeug eines Subunternehmers der Beklagten war nach einer Fahrt nicht unverzüglich zum Betriebssitz zurückgekehrt, was die Klägerin als wettbewerbswidrig ansah. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage stattgegeben, und der BGH bestätigte diese Entscheidungen.
Der BGH sah keinen Anlass, die Rückkehrpflicht verfassungsrechtlich zu überprüfen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei nicht erforderlich, da die Rückkehrpflicht keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit darstelle, so die Karlsruher Richter.
Keine Verletzung von EU-Recht
Auch die Niederlassungsfreiheit aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei nicht betroffen, da der Sachverhalt keinen grenzüberschreitenden Bezug aufweise. Das geht aus dem Urteil vom 3. Juni 2026 (Az. I ZR 123/25) hervor.
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