Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Karatetrainers gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen. Der Mann war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 103 Fällen und weiteren Delikten zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Missbrauch über zwölf Jahre
Der Angeklagte hatte als Trainer eines Karatevereins Kinder und Jugendliche betreut. Laut Urteil nutzte er seine Stellung aus, um zwischen 1998 und 2010 sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte festgestellt, dass er die ihm anvertrauten Schutzbefohlenen in 141 Fällen missbraucht hatte.
Rechtskräftige Bestätigung durch BGH
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig sah keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz. Er bestätigte zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte hatte die Taten gestanden. In die Verurteilung wurden auch Einzelstrafen aus einem früheren Urteil einbezogen. Der Beschluss datiert vom 24. Juni 2026 (Aktenzeichen: 6 StR 230/26).