Die Kosten der Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus Afghanistan seit 2021 belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Welt“ (Dienstagausgabe) berichtet. Ein Großteil der Ausgaben entfällt auf Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung von Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage, während die Flugkosten deutlich niedriger ausfallen.
Hohe Ausgaben für Unterbringung und Versorgung
Ein wesentlicher Grund für die hohen Ausgaben ist nach Angaben der Bundesregierung die restriktive Haltung des Bundesinnenministeriums: Bereits erteilte Aufnahmezusagen würden teilweise verzögert umgesetzt oder angefochten. Für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung der Antragsteller mit rechtsverbindlicher Zusage zahlte die Bundesregierung seit 2021 rund 118 Millionen Euro. Rund 23,9 Millionen Euro davon entfallen auf die laufende Legislaturperiode.
Zum Vergleich: Für Flüge nach Deutschland fielen zwischen 2021 und April 2026 insgesamt 21,9 Millionen Euro an. Die meisten Menschen reisten per Charterflug, weniger flogen per Linie, wie es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) heißt.
Unklare Zahlen zu Einreisen nach Deutschland
Nach der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 hatte die Bundesregierung verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt, um frühere Ortskräfte, Menschenrechtsaktivisten und gefährdete Personen auszufliegen. Über die Zahl der Menschen, die tatsächlich nach Deutschland kamen, gibt es widersprüchliche Angaben. Im Innenausschuss des Bundestags gab die Unionsfraktion im vergangenen Jahr die Zahl mit rund 37.000 Einreisen an.
In der Antwort des Bundesinnenministeriums auf die aktuelle AfD-Anfrage ist nun von rund 34.000 Personen die Rede, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme zwischen 2021 und April 2026 nach Deutschland kamen. Anfang April hielten sich in Pakistan noch immer mehrere Hundert Menschen auf, die ursprünglich eine Aufnahmezusage oder Aufnahmeerklärung erhalten hatten, aber bislang nicht ausgeflogen wurden.
Rechtliche Auseinandersetzungen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Aufnahmeprogrammen für Afghanistan „soweit wie möglich“ zu beenden. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob sie dies umsetzen kann. Mitte April hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Bundesregierung die Versorgung der Betroffenen vorerst weiter sicherzustellen hat. Aktuell liegen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Vorgehen der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht. Erwartet wird, dass die Karlsruher Richter demnächst entscheiden.
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