Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse steuert auf ein Ergebnis ohne gemeinsamen Vorschlag zu. Statt eines einheitlichen Konzepts sollen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach Medienberichten drei unterschiedliche Reformmodelle vorgelegt werden, die zentrale Konfliktlinien in der Haushaltspolitik sichtbar machen. Einigkeit besteht in der Kommission lediglich bei der grundsätzlichen Beibehaltung der Schuldenbremse und beim Umgang mit Verteidigungsausgaben.
Drei konkurrierende Modelle statt Kompromiss
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) konnte sich das Gremium nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen und werde Klingbeil in der kommenden Woche voraussichtlich drei völlig unterschiedliche Vorschläge präsentieren. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, dass zwei unterschiedliche Reformmodelle vorgelegt werden sollen.
Laut „Süddeutscher Zeitung“ gibt es eine Empfehlung der Unions- und unionsnahen Mitglieder, eine der SPD-nahen Fachleute sowie eine der beiden Ökonominnen Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber. Anders als bei der Rente kann die Koalition aus CDU, CSU und SPD damit nicht darauf hoffen, dass ihr eine Expertenrunde die Schlichtung strittiger Themen abnimmt.
Begrenzte Einigkeit in der Expertenkommission
Die große Mehrheit der Expertenkommission unter Leitung der Koalitionspolitiker Stephan Weil (SPD), Reinhold Hilbers (CDU) und Stefan Müller (CSU) ist sich nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ darin einig, dass die Begrenzung des strukturellen Defizits grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, um die Kontrolle über die Staatsverschuldung zu behalten. Zudem gibt es demnach einen Konsens darüber, dass die Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den Kernhaushalt des Bundes integriert und den Regeln der Schuldenbremse unterworfen werden sollten. An diesem Punkt allerdings endet das Einvernehmen, alle anderen Vorschläge kamen laut „Süddeutscher Zeitung“ nicht einmal in die Nähe der geforderten Zweidrittel-Mehrheit.
„Atmende Schuldenbremse“, investitionsorientiertes Modell und Ausgabenfokus
Das Konzept der Union, das ihre Vertreter in der Kommission laut „Süddeutscher Zeitung“ selbst als „atmende Schuldenbremse“ bezeichnen, sieht vor, dass es bei der Begrenzung der strukturellen Haushaltsdefizite von Bund und Ländern auf 0,35 Prozent bleibt, solange der Gesamtschuldenstand mehr als 60 Prozent beträgt. Die Verteidigungsausgaben sollen demnach zwischen 2029 und 2035 schrittweise wieder in den regulären Haushalt überführt werden. Dies würde allerdings den Spielraum des Bundes für die Aufnahme von Krediten um mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr reduzieren – eine Operation, die angesichts von Steuereinnahmen in Höhe von gut 400 Milliarden Euro ohne größere Verwerfungen kaum stemmbar erscheint, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Der Vorschlag der SPD- und SPD-nahen Vertreter – intern laut „Süddeutscher Zeitung“ „investitionsorientierte Schuldenbremse“ genannt – zielt in puncto Bundeswehr dagegen auf einen längeren Übergangszeitraum bis 2040 ab. Er sieht zudem vor, Ausgaben für Schienen, Brücken, Digitalisierung, Bildung und andere Zukunftsprojekte zumindest teilweise von der Kreditregel auszunehmen. Dazu sollen Bund und Länder pro Jahr zusätzlich zur strukturellen Defizitgrenze von insgesamt 0,7 Prozent weitere 0,8 Prozent des BIP für Investitionen ausgeben dürfen. Insgesamt erhöhte sich der jährliche Verschuldungsspielraum für den Gesamtstaat also auf 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.
Die Empfehlungen Sigl-Glöckners und Webers schließlich stellen nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ nicht die Schuldenquote in den Mittelpunkt der Überlegungen, sondern die mehrjährige Entwicklung der Staatsausgaben. Ziel ist es demnach, die Schuldenregeln der Europäischen Union einzuhalten, statt grundlos noch schärfere nationale Vorschriften zu schaffen. Auch sollen Investitionen gegenüber anderen Ausgaben des Staates nicht privilegiert werden, um den gewählten Politikern keine verfassungsrechtlichen Handschellen anzulegen. Zudem soll neben der Begrenzung der Staatsschulden auch die Vollbeschäftigung als gleichwertiges Ziel in der Verfassung verankert werden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
